Frist abgelaufen

Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Freianlagen und Verkehrsanlagen mit städtebaulichem Ideenteil "Neugestaltung der Regensburger Straße und angrenzender Bereiche" nach RPW 2013

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.03.2024
Angebotsfrist
Der Markt Lappersdorf plant die Neugestaltung eines Teilbereich der Regensburger Straße mit Nebenflächen. Es handelt sich um einen innerörtlichen Bereich, der ca. 5.500 m2 umfasst und sich von der Kreuzung Oppersdorfer Straße bis zur Kreuzung Mittelweg erstreckt. Die Regensburger Straße weist eine hohe Nutzungsdichte auf. Der Marktplatzbereich ist ebenfalls Gegenstand des Architektenwettbewerbs. Die Neugestaltung soll verschiedene Zukunftsaspekte aufnehmen und in ein stimmiges Gestalt- und Funktionskonzept bringen. Im Ideenteil sollen städtebauliche Strukturkonzepte für angrenzende Grundstücke entwickelt werden, die einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Ortskerns aufzeigen sollen. Hier ist an eine Nutzungsmischung gedacht, sowie an die Vernetzung wichtiger innerörtlicher Freiräume. ----- Zeitplan: Kolloquium: 08.05.2024 ----- Abgabe der Planunterlagen: 05.07.2024 ----- Preisgerichtssitzung: 19.07.2024
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.03.24
Teilnahmefrist
18.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Lappersdorf, Deutschland
E-Mail
bauamt@lappersdorf.de
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Telefon
0941 8300046
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Website
https://www.lappersdorf.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in, Verkehrsanlagenplaner*in oder Stadtplaner*in berechtigt sind.

    • Architekt*innen, Verkehrsanlagenplaner*innen und Stadtplaner*innen sind nur als Mitverfasser*innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind die aus den eingegangenen Bewerbungen gem. § 75 VgV und § 71 Abs. 3 VgV sowie § 2 Abs. 2 RPW durch das Losverfahren bestimmten 25 Bewerber, sowie die 5 geladenen Büros. Das Losverfahren wird durch einen Notar überwacht. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt mit Abgabe der Wettbewerbsunterlagen eine Verfassererklärung ab. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Freie Mitarbeiter müssen in ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sind bereits in der Teilnahmeerklärung zu benennen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben ------- Auswahlkriterien: 1) rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2)
    • 2) Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend)
    • 3) bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.2 ausfüllen
    • 4) Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzuführen (Formblatt 3.1) Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Realisierungsteil: Referenz Oberflächen-/Ortsraumgestaltung vergleichbarer Komplexität, bei der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die LPhen 2 – 8 vollständig erbracht wurden
    • Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb des Referenzzeitraums, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt - Ideenteil
    • geeignete Referenz Städtebaulicher Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020, LPH 1-3, unabhängig von Größe u. Kosten, Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt 6) Erklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
    • ------- Ausschlusskriterien: Der Bewerber hat per Eigenerklärung im Formblatt anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ------ Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ------ Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften und unterschiedlicher Niederlassungen einer Firma. ------- Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. ----- Weitere Bedingungen: Die Bildung von Büro-Arbeitsgemeinschaften ist zulässig, jedes Büro hat die Auswahlkriterien eigenständig nachzuweisen und den Bewerbungsbogen auszufüllen. --- Der Auslober behält sich vor, die Bewertung für den Realisierungs- und den Ideenteil des Wettbewerbs getrennt vorzunehmen. Das Preisgeld kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts unter den Preisträgern/innen des Ideenteils und den Preisträgern/innen des Realisierungsteils aufgeteilt werden. --- Für den Realisierungsteil schließt sich das Verhandlungsverfahren unmittelbar an die Wettbewerbsentscheidung an. Der Auslober wird das Verhandlungsverfahren nach §17 VgV unter den nach § 80 Abs. 1 VgV geeigneten Preisträgern durchführen. Diese werden gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 8, 17 Abs. 5 zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen gem. § 80 VgV aufgefordert. --- Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises/den Gewinnern der 1. Preise und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. --- Die Ausloberin behält sich auch vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. --- Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen): 1. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre, Mindestkriterium: 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber), 2. Berufserfahrung des Bauleiters, Mindestkriterium: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung. 3. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Mindestkriterium: mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach jährlich. ------- Hinweis zur Eignungsleihe: Kann ein Preisträger Eignungskriterien nicht selbst nachweisen, kann er diese auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht. Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die Erklärungen und Nachweise der Auswahlkriterien und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Wettbewerbsentwurf

  • Projektorganisation und -umsetzung

  • Honorar

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