Frist abgelaufen

Neubau Werksstraße Gelände BEHALA und Berliner Großmarkt

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.03.2024
Angebotsfrist
22.04.2024
Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) ist Logistikdienstleister und betreibt in Berlin an mehreren Standorten Binnenhäfen mit dem dazugehörigen Güterumschlag, der Hafenbahn und die Vermietung von Immobilien (Büro und Lagerhallen) auf den Hafengeländen. Mit dem trimodalen Güterverkehrszentrum Westhafen im Zentrum Berlins schafft die BEHALA ideale Voraussetzungen für leistungsstarke Logistiklösungen in der Hauptstadtregion Berlin Brandenburg. Mehr über uns können Sie auf www.behala.de erfahren. Die BEHALA beabsichtigt Stückgüter auf dem Straßenweg vom Berliner Westhafen in den Berliner Großmarkt und entgegengesetzt zu transportieren. Dazu soll eine Werkstraße zwischen dem betriebseigenen Gelände der BEHALA in der Westhafenstraße 1 in 13353 Berlin und dem Gelände des Berliner Großmarktes in der Beusselstraße 44n-p in 10553 Berlin errichtet werden. Die Verbindungsstraße soll parallel zu den Gleisanlagen der BEHALA und der S-Bahn unterhalb der Beusselbrücke bis zur südöstlichen Ecke des Berliner Großmarktes verlaufen. Ferner ist der Rückbau einer bestehenden Stützwand und die Errichtung einer neuen rückverankerten Spundwand zur Sicherung des Geländesprungs der westlichen Zufahrtsrampe zum Westhafen ebenso wesentlicher Leistungsbestandteil der Bauarbeiten wie die Herstellung von Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung, Straßenbeleuchtung und Schrankensystem. Das Bauvorhaben ist unmittelbar nach der Beauftragung ab 15.07.2024 zu beginnen und bis zum 05.05.2025 abzuschließen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
04.03.24
Fragenfrist
12.04.24
Abgabefrist
22.04.24
Öffnung
22.04.24
Vertragsbeginn
15.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
us-open
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
42 Tage
E-Mail
ausschreibung@behala.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.behala.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Eigenerklärung zu Registereintragungen. Es sind vorzulegen, sofern Eintragungspflicht besteht

    • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • - Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht. Es ist eine gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
  • - Eigenerklärung (gemäß V 124.H F) zum Gesamtumsatz des Unternehmens aus den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Bauleistungen) - Eigenerklärung (gemäß EKVG024) über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestsummen bei einer zweifachen Maximierung pro Schadensfall und Jahr abdecken

    • Personenschäden 3 000 000 EUR (pauschal)
    • Sachschäden 3 0000 000 EUR (pauschal)
    • Vermögensschäden 3 000 000 EUR (pauschal).
  • - Eigenerklärung (gemäß V 124.H F), dass in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens vier Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen

    • Auftraggeber
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung
    • - Eigenerklärung (gemäß V 124.H F), dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eigenerklärung (gemäß EKVG014) über die Zahl der in den drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
  • Nachweise zur Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem A ngebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind nebst "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236) die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so hat er mit Einreichung seines Angebots zusätzlich die ausgefüllte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236) sowie die Eignungsnachweise für diese Unternehmen abzugeben. Es gelten die gleichen Eignungskriterien. Die Referenznachweise sind dabei jeweils nur entsprechend für den beliehenen Leistungsteil zu führen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ 124.H F ( https

    • //senstadtfms.stadt-berlin.de/intel-liform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index-
    • für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V124.V-I F (https://senstadtfms.stadt-
    • berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen - und Ingenieurbaus) ist zu verwenden.
    • Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft auszufüllen, aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.
    • Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Preis

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Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
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