Veröffentlichung 04.03.24 | Fragenfrist 12.04.24 | Abgabefrist 22.04.24 | Öffnung 22.04.24 | Vertragsbeginn 15.07.24 |
Eignungskriterien
- Eigenerklärung zu Registereintragungen. Es sind vorzulegen, sofern Eintragungspflicht besteht
- Eigenerklärung (gemäß V 124.H F) zum Gesamtumsatz des Unternehmens aus den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Bauleistungen) - Eigenerklärung (gemäß EKVG024) über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestsummen bei einer zweifachen Maximierung pro Schadensfall und Jahr abdecken
- Eigenerklärung (gemäß V 124.H F), dass in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens vier Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen
Nachweise zur Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem A ngebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind nebst "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236) die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so hat er mit Einreichung seines Angebots zusätzlich die ausgefüllte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236) sowie die Eignungsnachweise für diese Unternehmen abzugeben. Es gelten die gleichen Eignungskriterien. Die Referenznachweise sind dabei jeweils nur entsprechend für den beliehenen Leistungsteil zu führen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ 124.H F ( https
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