Frist abgelaufen

Neubau von drei Grundschulen im Wendland // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.10.2024
Angebotsfrist
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant den Neubau von drei einzügigen Grundschulen in den Ortschaften Trebel, Küsten und Schnega. Die dort bestehenden Grundschulen sind nicht sanierungsfähig und erfüllen den aktuellen Raumbedarf nicht. Synergeieffekte durch die gleichzeitige Planung und Errichtung der drei Schulstandorte mit jeweils gleichem Raumprogramm sind neben den wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten ausdrückliches Ziel des Wettbewerbes. /// Aufgabe dieses Wettbewerbes ist der Neubau dreier Grundschulen mit jeweils ca. 950 m2 NUF in den Orten Küsten, Trebel und Schnega in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Es soll ein grundlegendes Konzept entwickelt werden, dass als eigenständiges Gebäude an drei unterschiedlichen Orten funktioniert. Die neuen Schulgebäude sind für den jeweiligen Standort zu entwickeln. Hierbei ist eine der Herausforderungen des Wettbewerbs, sowohl drei eigenständige und in das jeweilige Ortsbild eingefügte Gebäude als auch ein auf gleichen Flächenanforderungen basierendes universelles Planungskonzept mit den entsprechend zu findenden wirtschaftlichen Vorteilen zu entwerfen. ///
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
30.10.24
Fragenfrist
25.11.24
Teilnahmefrist
02.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Lüchow (Wendland), Deutschland
E-Mail
berit.starck@luechow-wendland.de
Freischalten
Telefon
+495841 126-317
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • BERUFSZULASSUNG: Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung, Ingenieur:innen der Elektrotechnik und Ingenieur:innen der Versorgungstechnik, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Weiteres zur Qualifikation der Auftragnehmenden gem. § 75 VgV ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

  • BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die zu erbringenden Leistungen der GENERALPLANUNG. Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden je Schadensfall von mindestens 1.500.000,- Euro und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 1.000.000,- Euro oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard). Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

  • MINDESTUMSATZ: A: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel. B: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI, ALG 1 bis 8, § 53 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel, davon mind. 150.000,- in den ALG 1,2,3,7 und 8 und mind. 150.000,- in den ALG 4,5 und 6 // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

  • REFERENZPROJEKTE: Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.10.2019, spätester Stichtag Bewerbungsschluss). . A: Professionelle Kriterien für Architekt:innen Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt: Ein hochbauliches Vorhaben für ein vergleichbares Gebäude (Neubau, Projektkosten KG 300+400 >= 2 Mio Euro netto, Honorarzone III oder höher). . Professionelle Kriterien für Ingenieur*innen der Versorgungstechnik/Elektrotechnik // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Eine dem Aufgabenteil der Technischen Gebäudeausrüstung vergleichbare erbrachte Planungsleistung (Neubau, Projektkosten KG 400 >= 500.000,- Euro netto, Honorarzone II oder III), mindestens LPH 2-8 gem. §55 HOAI, ALG 1, 2, 3 und 8 sowie 4 und 5 innerhalb der letzten 5 Jahre. DIESER NACHWEIS ERFOLGT ERST NACH DER EINLADUNG ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.

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