Veröffentlichung 10.01.25 | Teilnahmefrist 10.02.25 | Vertragsbeginn 19.05.25 |
Eignungskriterien
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)
Zuschlagskriterien
Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt /Projektanalyse - Gewichtung 15%
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
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