Veröffentlichung 20.02.24 | Abgabefrist 21.03.24 | Vertragsbeginn 01.04.24 |
Eignungskriterien
Eignungskriterium: a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach‐ und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=287918
Eignungskriterium: a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:Referenzen werden nur gewertet, wenn BNB-Bewertung auf Grundlage der Bewertungsmethodik der BNB-Systemvariante ein Zertifikat erreicht wurde (Zertifikat „Bronze“, „Silber“ oder „Gold“ nach BNB). (Mindestanforderung).Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsstufen 1-4 § 6 des Vertrags von dem Bewerber/Bieter erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Nachhaltigkeits-Zertifizierung im Jahr 2014 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros oder des Auftraggebers / der Auftraggeberin über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter/in für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen (Mindestanforderung).Bewerber‐/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Formblatt III.106.1: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die als technische Mitarbeiter tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=287918
Objektive Kriterien für den Nachweis der Eignung.: Der Nachweis der Eignung erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Kriterien. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=287918
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
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