Veröffentlichung 05.06.26 | Abgabefrist 07.07.26 | Öffnung 07.07.26 | Vertragsbeginn 15.09.26 |
Eignungskriterien
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A legt der Bieter als Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen vor. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es sind mind. 3 nach Art und Umfang zum ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren zu benennen. Es ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenznachweise (mind. drei Stück) mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Sind die hinterlegten Referenznachweise nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar, werden keine Nachweise nachgefordert und das Angebot des Bieters ist auszuschließen. Dem Bieter steht es mit Angebotsabgabe frei, zusätzlich zur bzw. anstelle der Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis, vergleichbare Referenznachweise einzureichen. Der vorläufige Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen.
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Freistellungsbescheinigung Finanzamt, Bescheinigung Haftpflichtversicherung gem. Punkt 10.8 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen UKL, Urkalkulation.
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