Frist abgelaufen

Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 0091 Estrich/Industrieboden BA 1

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.01.2025
Angebotsfrist
10.02.2025
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Estricharbeiten erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und enthält vorab die allgemeinen Maßnahmen, (d.h. Baustelleneinrichtung). Die eigentlichen Arbeiten untergliedern sich in die beiden Abrechnungseinheiten Schule und Hausmeisterhaus. Beide beinhalten vor den eigentlichen Dämm- und Estricharbeiten vorbereitende Arbeiten und Abdichtungsarbeiten. Im Bereich der Schule sind die Böden für unterschiedliche Lastbereiche ausgelegt. Hierzu gehört auch eine bewehrte Estrichfläche für den Gabelstaplerbereich. Außerdem sind im EG Gerätefundamente zu erstellen. Die Estricharbeiten beginnen nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und verlaufen teilweise parallel zu anderen Gewerken wie zum Beispiel Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung, etc.. Das zur Verfügung stehende Baufeld (Sicherheitsbereich) ist begrenzt, die dreiseitig angrenzenden Bestandsgebäude sind während der Arbeiten an der Außenfassade in Nutzung. Das Montagekonzept ist entsprechend den beengten örtlichen Verhältnissen aufzustellen. Die Sicherheit der angrenzenden Gebäude muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.01.25
Abgabefrist
10.02.25
Öffnung
10.02.25
Vertragsbeginn
16.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
E-Mail
hochbauamt@stadt.bayreuth.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
    • Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
    • von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
    • Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    • präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
    • erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
    • Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
    • Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
    • auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
    • die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
    • geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
    • Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
    • Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
    • genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
    • Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (gem. FB 211EU)

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