Frist abgelaufen

Neubau Bildungscampus Ezach; Rohbauarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2024
Angebotsfrist
25.07.2024
Rohbauarbeiten
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.24
Abgabefrist
25.07.24
Öffnung
25.07.24
Vertragsbeginn
30.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Leonberg, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@leonberg.de
Freischalten
Telefon
+49 7152-990-3118
Freischalten
Website
https://www.leonberg.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen

    • — Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr.1 VOB/A-EU),
    • — Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder ob ein Insolvenzverfahren oder einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antragmangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e EU Abs.6 Nr.2 VOB/A-EU),
    • — Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6e EU Abs.6 Nr.3 VOB/A-EU),
    • — Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6e EU Abs.4 Nr.1 VOB/A-EU).
    • Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
    • Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
    • — keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 AEntG und § 21 SchwarzArbG vorliegen,
    • — keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs.1 VOB/A-EU vorliegen.
    • Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE-(§ 6b EU, Abs.2 VOB/A-EU).
    • Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
    • — Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr.2 lit.c) VOB/A-EU).
    • Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
    • Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE-(§ 6b EU Abs.2 VOB/A-EU).
    • Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
    • — die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr.3 lit.a) VOB/A-EU),
    • — die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (§ 6aEU, Nr.3 lit.g) VOB/A-EU).
    • Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
    • Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE-(§ 6b EU Abs.2 VOB/A-EU).

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