Veröffentlichung 26.05.26 | Teilnahmefrist 22.06.26 |
Eignungskriterien
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist eine Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, d.h. bei juristischen Personen der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes und Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister. Bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) ist der Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur/Architektenkammer vorzulegen. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU, zu erbringen.
Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR jeweils zweifach maximiert pro Versicherungsjahr bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Zudem ist die Deckung über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied gesondert zu erbringen oder durch eine den Anforderungen entsprechende gemeinsame Versicherungslösung nachzuweisen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber 1) mindestens Angaben zu bereits erbrachten Leistungen zu machen
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist eine Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, d.h. bei juristischen Personen der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes und Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister. Bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) ist der Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur/Architektenkammer vorzulegen. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU, zu erbringen.
Zuschlagskriterien
Kriterium Preis: entsprechend dem Vergabeleitfaden Ziffer 5.3.1.1.
Kriterium auftragsbezogenes Organisationskonzept mit Unterkriterien: Auftragsbezogenes Organisationskonzept entsprechend dem Vergabeleitfaden Ziffer 5.3.1.2.1
Kriterium auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrungen der Projektmitarbeiter: Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter entsprechend dem Vergabeleitfaden Ziffer 5.3.1.2.2
Kriterium Preis: entsprechend dem Vergabeleitfaden Ziffer 5.3.1.1.
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