Veröffentlichung 03.07.26 | Abgabefrist 13.07.26 | Öffnung 13.07.26 |
Eignungskriterien
Nachweis Berufsstand nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers Namentliche Nennung des Büroinhabers, des Projektleiters und des Bauleiters sowie deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft. Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „Verkehrsanlagenplaner“, „Landschaftsarchitekt“ oder vergleichbar tragen darf. Darüber hinaus gilt als Nachweis der Qualifikation
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Verkehrsanlagenplanung, Landschaftsarchitektur oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV. - Für Personenschäden
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Zuschlagskriterien
Referenzprojekt 1: 25
Referenzprojekt 2: 25
Honorarangebot: 50
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