Veröffentlichung 08.06.26 | Abgabefrist 14.07.26 | Öffnung 14.07.26 |
Eignungskriterien
1.) Die Speisen des Auftragnehmers müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, auf die Kinder der jeweiligen Altersgruppe angepasst und den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Grundschulen für Kinder (vgl. Anlage 2) entsprechen. Für Kinder mit Nahrungsunverträglichkeiten muss es möglich sein aus dem vorhandenen Menükomponenten geeignete Menüs zusammenzustellen. Sämtliche Waren müssen frei sein von - Geschmacksverstärkern jeglicher Art - Hefeextrakten und –würzen - künstlichen Farbstoffen - künstlichen und naturidentischen Aromen - Süß- und Zuckeraustauschstoffen. Zudem müssen Fleisch- und Wurstwaren phosphatfrei sein. 2.) Mindestens 20 % der Menükomponenten, je Warengruppe und gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der AN hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind • ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, • ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote) • ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend) • ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte zu berücksichtigen. Unter dem Einsatz regionaler und saisonaler Lebensmittel versteht der Auftraggeber, dass die Zusammenstellung der Waren möglichst saisontypisch erfolgt (Einsatz saisonaler Lebensmittel) und die zur Warenherstellung verwendeten Lebensmittel möglichst in der Region des Herstellungsortes des Auftragnehmers erzeugt und eingekauft werden. Entsprechende Gütesiegel sind nachzuweisen. 3.) Hygienebestimmungen
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt, die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) muss mit dem Angebot eingereicht werden. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt
1.) Die Speisen des Auftragnehmers müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, auf die Kinder der jeweiligen Altersgruppe angepasst und den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Grundschulen für Kinder (vgl. Anlage 2) entsprechen. Für Kinder mit Nahrungsunverträglichkeiten muss es möglich sein aus dem vorhandenen Menükomponenten geeignete Menüs zusammenzustellen. Sämtliche Waren müssen frei sein von - Geschmacksverstärkern jeglicher Art - Hefeextrakten und –würzen - künstlichen Farbstoffen - künstlichen und naturidentischen Aromen - Süß- und Zuckeraustauschstoffen. Zudem müssen Fleisch- und Wurstwaren phosphatfrei sein. 2.) Mindestens 20 % der Menükomponenten, je Warengruppe und gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der AN hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind • ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, • ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote) • ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend) • ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte zu berücksichtigen. Unter dem Einsatz regionaler und saisonaler Lebensmittel versteht der Auftraggeber, dass die Zusammenstellung der Waren möglichst saisontypisch erfolgt (Einsatz saisonaler Lebensmittel) und die zur Warenherstellung verwendeten Lebensmittel möglichst in der Region des Herstellungsortes des Auftragnehmers erzeugt und eingekauft werden. Entsprechende Gütesiegel sind nachzuweisen. 3.) Hygienebestimmungen
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt, die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Zuschlagskriterien
50 % siehe Auftragsunterlagen
30 % siehe Auftragsunterlagen
Nachhaltigkeit 20 % siehe Auftragsunterlagen
50 % siehe Auftragsunterlagen
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