Veröffentlichung 12.06.26 | Fragenfrist 09.07.26 | Abgabefrist 16.07.26 | Öffnung 16.07.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen Vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist (soweit rechtlich erforderlich) sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat. b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Angabe von 2 Referenzen vergleichbarer Produkte in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben erforderlich und beizufügen: Auftragsumfang (einschließlich Typenbezeichnung des Fahrzeuges), Auslieferungszeitraum und Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer, bei dem Auskünfte eingeholt werden können (soweit seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten vorliegt).
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandsanktionen)
Aktueller Nachweis über die Zertifizierung des Bieters über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
Eigenerklärung zur Fachlichkeit der Mitarbeiter im Umgang mit SEPURA/Selectric für den Einbau der Tetra-Funk-Komponenten
Zuschlagskriterien
Wertungssumme: Zur Ermittlung der Wertungssumme wird dem Gesamtangebotspreis ein Wertungszuschlag hinzugerechnet, der die Entfernungs-Kilometer (Hin- und Rückreise) für Auf- bzw. Ausbaubesprechungen, Rohbaubesprechungen sowie für die Abholung der Fahrzeuge (Hin- und Rückreise) beim Auftragnehmer umfasst und die für den Personaleinsatz des Auftraggebers anfallenden Tagegelder berücksichtigt. Die Berechnung der maßgeblichen Entfernung erfolgt unter Anwendung des Routenplaners "maps.google". Dabei ist die kürzeste Verbindung zwischen dem Sitz des Auftraggebers (Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) und dem Betriebssitz des Auftragnehmers maßgebend. Die Höhe des Wertungszuschlages orientiert sich an § 5 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW und beträgt 0,35 EUR je Kilometer. Tagegelder werden nach § 6 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW berechnet. Das Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme erhält zehn Punkte. Null Punkte erhält ein Angebot mit einer Wertungssumme die dem Zweifachen der preisgünstigsten Wertungssumme entspricht. Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punkte für die Angebote zwischen dem Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme und dem zweifachen Wert dieser Wertungssumme werden degressiv nach der prozentualen Abweichung der Wertungssumme von der preisgünstigsten Wertungssumme vergeben (günstigste Wertungssumme = 10 Punkte, günstigste Wertungssumme plus 10 % = 9 Punkte usw.).
Wartung: Bei dem Kriterium "Wartung" werden jeweils max. zehn Punkte für die Unterkriterien "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes für den Auf-/Ausbau" und "Kundendienststandort (Werkstatt) für den Auf-/Ausbau" vergeben. Die Unterkriterien werden mit 60 % (Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes) und 40 % (Kundendienststandort [Werkstatt]) gewichtet. Für das Unterkriterium "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes" ist der in dem Angebot verbindlich angebotene Zeitraum bis zum Eintreffen des Kundendienstes des Bieters oder eines von dem Bieter verbindlich beauftragten Unternehmens am Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) nach Verständigung durch den Auftraggeber maßgeblich. Für ein Eintreffen innerhalb von fünf Stunden nach Ver-ständigung werden zehn Punkte vergeben, für ein Eintreffen zwischen fünf und 24 Stunden fünf Punkte, für ein Eintreffen nach mehr als 24 Stunden null Punkte. Für das Unterkriterium "Kundendienststandort (Werkstatt)" ist ausschlaggebend, wie weit der nächstgelegene Kundendienststandort (Werkstatt) vom Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) entfernt ist. Für eine Entfernung von 0 - 50 km werden zehn Punkte vergeben, für eine Entfernung von 51-100 km acht Punkte, 101 - 150 km sechs Punkte, für eine Entfernung von 151 - 200 km vier Punkte, für eine Entfernung von mehr als 200 km null Punkte.
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