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Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
02.07.2026
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr sowie dem Pflegeheim Spital und dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 9.0000 Mwh/a pro Lieferjahr für ca. 61 Abnahmestellen. Es ist eine tägliche Beschaffung für die RLM- und SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Die Leistungen werden für die Jahre 2027 bis 2029 ausgeschrieben, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal zum 01.01.2030, 06:00 Uhr
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
24.06.26
Abgabefrist
02.07.26
Öffnung
02.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lahr, Deutschland
E-Mail
ausschreibung@lahr.de
Freischalten
Telefon
+49 78219100618
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Website
https://www.lahr.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), Leistungsblatt C.1)
    • Mindestkriterium: Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende Nachweis ist über mindestens: 2,1 Mio. €/a.
  • Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas; Leistungsblatt C.2) Mindestkriterium

    • Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Mindestens: Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen (30) und die gelieferte Menge (4,7 Mio. kWh/a). Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
    • Für eines der Jahre 2023, 2024 und 2025 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen
  • Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Formblatt B.)

    • Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder
    • beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich
    • mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
    • Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
    • Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass
    • eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
    • a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches
    • (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
    • Vereinigungen im Ausland),
    • b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
    • Vermögenswerte),
    • c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
    • Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
    • Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
    • d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
    • Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
    • Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
    • e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
    • Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
    • Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
    • Internationalen Strafgerichtshofes,
    • f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
    • Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    • g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
    • gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
    • den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
    • Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
    • Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
    • Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
    • Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst
    • verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des
    • Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer
    • anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
    • Ich/Wir erklären hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss
    • von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
    • Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
    • sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
    • Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in
    • Bezug auf die Eignung abgegeben habe(n).
    • Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu
    • fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
    • Eigenerklärung Versorgerstatus nach dem § 5 des EnWG, Formblatt D.)
    • Unternehmen muss Versorger nach dem § 5 Energiewirtschaftsgesetz sein.
    • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), Leistungsblatt C.1)
    • Mindestkriterium: Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende Nachweis ist über mindestens: 2,1 Mio. €/a.
  • Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas; Leistungsblatt C.2) Mindestkriterium

    • Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Mindestens: Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen (30) und die gelieferte Menge (4,7 Mio. kWh/a). Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
    • Für eines der Jahre 2023, 2024 und 2025 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB4 Seiten
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