Lieferung und Montage von Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbeln in den Regionalstudios Ulm, Karlsruhe, Freiburg, Kaiserslautern, Koblenz und Trier
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
Rahmenvereinbarung
• 4 Jahre maximal.
• Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1
Lieferleistungen
• Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus
o Broadcast-Funktionskomponenten
o Möbel
o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör
o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers
Dienstleistungen
• Projekt- und Montagekoordination
• Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel.
• Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung
• Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG
• Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers
• Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang)
• Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung
• Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber
• Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung
Abgrenzung
• Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben.
• Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen.
• Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt.
• RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt.
Optionale Leistungen
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt:
Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2
Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5
Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
•Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
•Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden.
•Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
•Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
•Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
•A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen.
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
•A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden
•A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•Mindestanforderung:
•Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
•o Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
•o Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
•oder
•• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung
•Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %.
•Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
•A4.1 – Nachweis von zwei Referenzen zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre begonnen mit den geforderten Angaben. Hierfür ist die Anlage 10 – Vorlage für das Referenzprojekt (eignungsbezogen) zu nutzen.
•Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Preis wird mit 90 % gewertet.
Leistung: Die Leistung wird mit 10 % Gewichtung gewertet.
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