Noch 19 Tage

Leistungsbild: Elektrotechnik

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
03.07.2026
Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) betreiben am Standort Kitzingen ein Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung zu aktuellen und zukünftigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Geflügelhaltung und veranstalten überbetriebliche Schulungen in der Berufsausbildung zum Tierwirt, Fachrichtung Geflügelhaltung, und führt die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Meisterprüfung durch. Die Bayerischen Staatsgüter planen auf dem Staatsgut Kitzingen den Ersatzneubau des Legehennenstalls in zwei Bauabschnitten samt Packstelle und dazugehörigen Büro- und Sozialräumen. Das Staatsgut dient als Forschungs- und Ausbildungsstandort sowohl der wissenschaftlichen als auch der beruflichen Bildung. Durch den geplanten Ersatzneubau sollen in Zukunft am Staatsgut Kitzingen Fragestellungen sowohl zur konventionellen als auch ökologischen Legehennenhaltung bearbeitet werden. Dafür wird eine Stalleinheit für die konventionelle und eine für die ökologische Legehennenhaltung errichtet.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
26.06.26
Abgabefrist
03.07.26
Öffnung
03.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Freising, Deutschland
Vertragslaufzeit
28 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Bau@baysg.bayern.de
Freischalten
Telefon
089 6933442-446
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes bei juristischen Personen. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handelsbzw. Partnerschaftsregister bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur/Architektenkammer. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU zu erbringen.

  • Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sachund Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Zudem ist die Deckung über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten.

    • Der Bieter hat den Umsatz seines Unternehmens der
    • letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Leistungen betrifft, die mit
    • der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
    • mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl
    • kommt, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässerund Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.

    • Der Bieter hat den Umsatz seines Unternehmens der
    • letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Leistungen betrifft, die mit
    • der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
    • mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl
    • kommt, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässerund Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.

Zuschlagskriterien

  • Preis: entsprechend den Erläuterungen im Formblatt Z_Zuschlagskriterien

  • nichtmonetäres Zuschlagskriterium mit Unterkriterien: Auftragsbezogenes Organisationskonzept entsprechend den Erläuterungen im Formblatt Z_Zuschlagskriterien

  • nichtmonetäres Zuschlagskriterium mit Unterkriterien

    • Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungs- und
    • Baudurchführungsphase entsprechend den Erläuterungen im Formblatt Z_Zuschlagskriterien
  • Preis: entsprechend den Erläuterungen im Formblatt Z_Zuschlagskriterien

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