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Leistungen im Fahrdienst des Bereitsschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen 2026+

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Der KVHB obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land Bremen durch die ihr angehörenden Vertragsärzte. Zu dieser Aufgabe gehört auch die Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes in den sprechstundenfreien Zeiten. Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt muss schnellstmöglich zum Einsatzort befördert werden, um eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Mit dieser Ausschreibung werden deshalb Fahrdienstleistungen zur Personenbeförderung mit PKW einschließlich qualifizierter Fahrer beauftragt, die der Auftragnehmer für die KVHB während der Laufzeit der Vereinbarung erbringt. Der Auftrag ist teilweise mit emissionsfreien Fahrzeugen durchzuführen. Dies Leistung ist in die beiden Lose Bremen-Mitte und Bremerhaven aufgeteilt. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Abgabefrist
15.07.26
Öffnung
15.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bremen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
datenschutzbeauftragter@kvhb.de
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Telefon
+49 421 3404 0
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Website
https://www.kvhb.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
    • erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Fahrdienstleistungen erforderlich sind.
    • Mindestvoraussetzung zum Nachweis der Eignung ist, dass der Bieter in den letzten drei Jahren durchgängig Personenbeförderungsleistungen (hierzu gehören z. B. Bereitschaftsdienstfahrdienste, Taxileistungen, Mietwagenverkehrsleistungen) mit mindestens 4 auf ihn zugelassenen Fahrzeugen (bei Angeboten für Los 1) bzw. mit mindestens 3 auf ihn zugelassenen Fahrzeugen (bei Angeboten für Los 2) erbracht hat. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen der Ziffer 1.5 des Vertrags (Anlage 2) bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
  • Die Bieter haben einen aktuellen Handelsregisterauszug beizufügen.

    • Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird
    • der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des der Ziffer 1.5 des Vertrags (Anlage 2) bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Zuschlagskriterien

  • Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Bereitschaftsstunde inklusive Umsatzsteuer (brutto) und je Los (bei identischen Preisen entscheidet das Los).

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Lose (2)

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB32 Seiten
Eigenerklärung42 KB6 Seiten
Eignungskriterien287 KB12 Seiten
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