Veröffentlichung 12.06.26 | Abgabefrist 15.06.26 | Öffnung 15.06.26 |
Eignungskriterien
1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen
3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
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