Frist abgelaufen

Klinikum Sigmaringen: 2. Bauabschnitt

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.09.2025
Angebotsfrist
Die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH führt zur Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Landkreis Sigmaringen und als Reaktion auf die Anforderungen in Folge des Demographischen Wandels eine umfassende Sanierung des bestehenden Krankenhauses durch. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Erweiterungsbaus in 07/2023 soll nun die Sanierung des Bestandsgebäudes folgen. In das Projektmanagement dieses Vorhabens soll ein Unternehmen zur Übernahme von Projektsteuerungsleistungen eingebunden werden. Gegenstand des Verfahrens sind daher Projektsteuerungsleistungen für das Sanierungsprojekt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.09.25
Teilnahmefrist
27.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Sigmaringen, Deutschland
E-Mail
info.kls@srh.de
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Telefon
07571 100-2565
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Website
https://www.kliniken-sigmaringen.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) (soweit zutreffend) (Formblatt B.1.)
    • B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.2.)
    • C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis G der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
    • D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) und/oder eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
    • a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt CB2.)
    • b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
  • E) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten)

    • a. für Personenschäden 5.000.000,00,- € je Versicherungsfall
    • b. für sonstige Schäden 5.000.000,00,- € je Versicherungsfall
    • gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
  • F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Projektsteuerungsleistungen für Hochbauprojekte (Formblatt B.6).

  • G) Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (seit 2020) erbrachten Leistungen der Projektsteuerung unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Projektstufen und Handlungsbereiche) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Bitte verwenden Sie Formblatt B.7. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) MINDESTANFORDERUNG

    • Gefordert sind mindestens (drei) 3 Referenzen der Projektsteuerung aus den letzten fünf (5) Jahren (seit 2020) von Sanierungsprojekten im Umfang (=Projektvolumen) von mindestens 20 Mio. EUR brutto.
    • Mindestens eines der genannten Projekte mit diesen Anforderungen muss dabei eine Sanierung eines Klinikums betreffen.
    • Zudem muss mindestens eines der genannten Projekte für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts oder einen anderweitig zur Anwendung des Vergaberechts verpflichteten Auftraggeber erfolgt sein.
    • Hinweise zur Prüfung der Rahmen der Mindestanforderung einzureichenden Referenzen:
    • 1. Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekt können nicht berücksichtigt werden. Ein Projekt gilt bei Beauftragung aller Projektstufen als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 gem. HOAI vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Projektstufen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
    • 2. Es sind in der Tabelle in Formblatt B.7 mindestens drei (3) Referenzen anzugeben, die die oben genannten Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen. Eine Angabe von mehr Referenzen als drei (3) Referenzen, die die Vorgaben der Mindestanforderung erfüllen, ist möglich. Die Referenzen, die die Mindestanforderung erfüllen, sind entsprechend zu kennzeichnen
    • 3. Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz ggf. nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers berücksichtigt werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Beschreibung der durch den Bewerber erbrachten Leistungen und Angabe des Anteils an der Gesamtleistung in Prozent).
    • 4. Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
    • 5. Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
    • 6. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung von Referenzen zum Nachweis der Mindestanforderung nicht zulässig ist.
  • H) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Es werden (soweit vorhanden) gem. § 51 VgV mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Für die Auswahl der Bewerber gemäß §§ 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf (5) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) betreffend Projektsteuerungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung von Hochbauprojekten für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Handlungsbereiche und Projektstufen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen. 2. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt B.8. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. 4. Bewertet werden max. fünf (5) vergleichbare Referenzprojekte betreffend den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojekts aus den letzten fünf (5) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2020) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist. 6. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt maximal 150 Punkte)

    • a) fünf (5) Referenzen betreffend Projektsteuerungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
    • - Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 25 Mio. EUR (brutto): max. 5 Wertungspunkte),
    • - ausgeführter Leistungsumfang - Projektstufen 1 bis 5 (max. 5 Wertungspunkte)
    • - ausgeführter Leistungsumfang - Handlungsbereiche A bis E (max. 5 Wertungspunkte)
    • b) 5 Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt eine Sanierung-/Umbaumaßnahme betraf.
    • b) Weitere 5 Zusatzpunkte können JE PROJEKT erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt im laufenden Betrieb verwirklicht worden ist.
    • c) Weitere 5 Zusatzpunkte JE PROJEKT können erreicht werden, wenn das als Referenz genannte Projekt einen Klinikbau betraf.
  • Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

    • Fortsetzung zu H)
    • 2. Hinweise zur Wertung:
    • a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (15) Punkte, bei max. fünf (5) zu wertenden Referenzprojekten maximal 150 Punkte (je Referenzprojekt 15 Wertungspunkte und 15 Zusatzpunkte) erreicht werden.
    • b) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
    • c) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
    • d) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn bei der Beauftragung aller Handlungsbereiche und Projektstufen mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI des Gesamtprojekts vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Projektstufen oder Handlungsbereiche beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
    • e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.9.).
    • f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
    • g) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
    • h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.

Zuschlagskriterien

  • Fachliche Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegegebenen Gewichtung auf Grundlage der Qualität des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Diese werden wie in Ziffer 5.2.3 und 5.4.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet.

  • Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen

    • Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegebenen Gewichtung auch auf Grundlage der Qualität der Beantwortung konzeptioneller Fragen zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen. Die Ausführungen der Bieter werden wie in Ziffern 5.2.4 und 5.4.3 der
    • Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet.
  • Honorar-/Preisangebot (fiktives Gesamtwertungshonorar): Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt mit der angegebenen Gewichtung auf Grundlage des Preis-/Honorarangebots, das wie in Ziffer 5.2.5 und 5.4.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) beschrieben gewertet wird. Gewertet wird das fiktive Gesamtwertungshonorar.

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