Frist abgelaufen

KIT-Shuttlebetrieb CN - CO - CS

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.11.2025
Angebotsfrist
22.12.2025
Der KIT-Shuttlebetrieb des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wurde eingeführt, um die einzelnen Standorte miteinander zu verbinden und für Mitarbeitende und Studierenden eine flexible Möglichkeit zu schaffen, für dienstliche Zwecke die verschiedenen Standorte zu errei-chen. Das KIT-Shuttle vernetzt aktuell die Standorte Campus Nord in Leopoldshafen-Eggenstein mit den Standorten Campus Ost (Rintheimer Querallee) sowie dem Campus Süd am Adenauerring. Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung"
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.11.25
Fragenfrist
15.12.25
Abgabefrist
22.12.25
Öffnung
22.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
2.500.000 €
Erfüllungsort
Karlsruhe, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
E-Mail
filomena.schulz@kit.edu
Freischalten
Telefon
+49 721 608 25324
Freischalten
Website
http://www.kit.edu
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zur Qualifikation des Bieters und seines Personals: Hiermit erklären wir, dass wir die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der hinreichenden Erfahrung unseres Projektteams bei vergleichbaren Leistungen erfüllen. In mindestens zwei Projekten innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre - bzw. seit Geschäftsaufnahme, sofern diese weniger als fünf Jahre zurückliegt - können wir u. a. folgende Referenzen vorweisen: Vergleichbare Referenzen sind solche, die die folgenden Eignungskriterien bzw. Mindestvoraussetzungen nachweisen: - Komplexität: vergleichbarer Umfang zum ausgeschriebenen Auftrag - Zeitlicher Rahmen: Der Projektbeginn des jeweiligen Referenzprojekts muss nach dem 01/2020 liegen - Erfahrung in der Beförderung von Personen im Shuttle Betrieb zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden über eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Des Weiteren erklären wir, dass das eingesetzte Personal über mindestens gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, im Besitz eines Führerscheins der Klassen B und D sowie des Personenbeförderungsscheins ist und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügt.

  • Haftung: 1. Der AN verpflichtet sich, als Halter der von ihm eingesetzten Kraftfahrzeuge für sich und sein Fahrpersonal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100.000.000,00 EUR abzuschließen und den Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplatzzahlen für den Linienverkehr zugelassen und haftpflichtversichert sein. Der AN wird den AG unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm eine Zahlungsfrist nach § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gestellt oder wenn das Versicherungsverhältnis ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wurde. Der AN ermächtigt den Versicherer, den AG über die Mitteilung nach § 38 VVG zu unterrichten. 2. Fahrzeuge, deren Versicherung sich nicht auf alle zugelassenen Plätze bezieht, dürfen nicht für Leistungen nach diesem Vertrag eingesetzt werden. 3. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der AN eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen und den Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall min-destens 10.000.000,00 EUR, für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens 20.000.000,00 EUR. Absatz 1 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. 4. Der AN hat dem AG die Versicherungen gem. Abs. 1 und 3 vor Betriebsaufnahme unaufgefordert nachzuweisen. 5. Der AN unterlässt jede Handlung und jedes Unterlassen, das den vorgenannten Versicherungs-schutz gefährden könnte.

  • Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt) zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen. (Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV) Verpflichtungserklärung über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)bvom 16.Juli 2021: Aufgrund der Anwendbarkeit des LkSG auf das KIT, ist das KIT gemäß § 6 Abs. 4 LkSG verpflichtet, angemessene Prä-ventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern. Sämtliche nachfolgenden §§ sind solche des LkSG. Vor diesem Hintergrund gilt folgendes: Bitte in der Anlage zutreffendes ankreuzen und unterzeichnen. (Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV) Eigenerklärung für diese Ausschreibung/Vergabe zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ge-nannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, als beteiligte Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die in den Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Weitere Informationen sind in der Anlage 14_Eigenerklärung zur Ausschreibung VgV zu finden. Diese ist vollständig vom Bieter auszufüllen und zu unterzeichnen.

Zuschlagskriterien

  • Preis und Monetarisierung der CO2-Emissionen: 1. Schritt: Ermittlung des Angebotspreises, Preis pro Kilometer 2. Schritt: Berechnung der CO2-Emissionen Für jeden Bieter wird berechnet, wie viel CO2 seine Busse voraussichtlich verursachen. Emissionen des Fahrzeugs pro km (z. B. g CO2/km oder kg CO2/km) x geplante Jahreskilometer = Gesamtemissionen pro Jahr 3. Schritt: Monetarisierung der CO2-Emissionen Die berechneten Emissionen werden anschließend mit einem CO2-Preis bewertet (z. B. 300 EUR pro Tonne CO2 - häufig nach EU- oder nationalen Vorgaben). Beispiel Dieselbus: 45.000 kg CO2 = 45 t × 300 EUR/t = 13.500 EUR CO2-Kosten 4. Schritt: Bildung der "Gesamtkosten" Gesamtbewertung = Angebotspreis + monetarisierte CO2-Kosten

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Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
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