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K 1036, Binder und Decke, Asphaltarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.07.2026
Angebotsfrist
23.07.2026
Art der Leistung: Asphaltarbeiten Umfang der Leistung: - 8.400 m² Asphalt fräsen Asphaltdeckschicht Frästiefe über 2,5 bis 4,5 cm, - 15.100 m² Asphalt fräsen Deck- und Binderschicht Frästiefe über 8 bis 10 cm, - 15.050 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S herstellen Einbaudicke 6,5 cm, - 8.360 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S herstellen Einbaudicke 7,5 cm, - 23.350 m² Asphaltdeckschicht aus AC 8 D S herstellen Einbaudicke 3,5 cm, - sowie Baustelleneinrichtung/Hilfsleistungen, Beweissicherung, Umleitungen, Verkehrssicherungen, Erarbeiten, Markierungsarbeiten und Straßenausstattung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
06.07.26
Abgabefrist
23.07.26
Öffnung
23.07.26
Vertragsbeginn
07.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bezug zum Formblatt

    • Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
    • Es umfasst folgende Angaben:
    • - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
    • - Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung
    • - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
    • - Angabe zur Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer
    • - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
    • - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Es sind die letzten drei Geschäftsjahre zugrunde zu legen, für die entsprechende Jahresabschlüsse beim Unternehmen vorliegen)
    • - Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
    • - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
    • Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
    • - 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
    • Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die o.g. Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis der Nachunternehmen anzugeben.
    • Sofern die Fräsarbeiten und/oder die Herstellung der Asphaltbinderschichten und/oder Asphaltdeckschichten des Titels 06 „Asphaltarbeiten“ ganz oder teilweise durch Nachunternehmen ausgeführt werden, sind auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter für diese Nachunternehmen, wenn diese nicht präqualifiziert sind, außerdem folgende Unterlagen vorzulegen:
    • - 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen dieser Nachunternehmen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
    • y) Sonstige Angaben
    • 1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    • 1.1 Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot die folgende Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen einzureichen:
    • - Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen).
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist diese auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter auch für die Nachunternehmen einzureichen.
    • Die Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen liegt den Vergabeunterlagen bei und kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerung-zur-beachtung-der-ilo-kernarbeitsnorm.html
    • 1.2. Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen:
    • - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA,
    • - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA.
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
    • Die Eigenerklärungen nach dem TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html
    • (Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1278564,1037/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf
    • Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1278565,1037/eigenerklaerung_zu_tariftreue_mindeststundenentgelt_und_entgeltgleichheit.pdf)
    • Für die ausgeschriebene Leistung ist folgender Tarifbereich/Branche im Sinne der Tariftreue maßgeblich: Baugewerbe. Die maßgeblichen Tarifverträge gemäß § 11 Abs. 1 TVergG LSA ergeben sich aus dem als Anlage zur Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA den Vergabeunterlagen beigefügten Tarifdatenblatt für den/die Tarifbereich/Branche Baugewerbe. Dieses Tarifdatenblatt (Stand: 09.04.2026) kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/Datenblatt_Baugewerbe_260409_bf.pdf
    • Laut Tarifdatenblatt sind folgende Tarifverträge einschlägig:
    • - Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.2024, gültig ab 01.04.2024, erstmals kündbar zum 31.03.2027
    • einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001_TV_Lohn_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
    • - Tarifvertrag vom 25.06.2025 zur Änderung des Tarifvertrags zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.2024, gültig ab 01.07.2025
    • einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/250625_TV_L%C3%B6hne_und_Ausbildung_Ost_Baugewerbe_Auszug.pdf
    • - Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 14.06.2024, kündbar erstmals zum 31.03.2027
    • einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V_14001_TV_Gehalt_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
    • - Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 05.11.2021 und 10.11.2022
    • einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001-108-BRTV-Baugewerbe-180928_Auszug.pdf
    • - Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe vom 04.07.2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29.07.2005, 20.08.2007, 17.12.2012 und 05.06.2014
    • einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14002-34-RTV_Angestellte_Polierer-Baugewerbe-020704_Auszug.pdf
    • Der Vergabemindestlohn (Stand: 04.03.2026) gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA ist einsehbar unter: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/VergSpez_ML/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
    • Bei der Ausführung der Leistung sind tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit zu berücksichtigen.
    • Nachweise zur Fachkunde: Fortsetzung zu y) Sonstige Angaben
    • 2. Hinweise:
    • 2.1 Alle unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die Frist zur Einreichung wird gemäß § 8 Abs. 3 TVergG LSA sieben Kalendertage betragen.
    • 2.2 Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter (Platz Nr. 2, 3) zur Einreichung der unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen aufzufordern.
    • 2.3 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.

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