Veröffentlichung 19.05.26 | Fragenfrist 08.06.26 | Abgabefrist 18.06.26 |
Eignungskriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen (z.B. Schülerbeförderung, Schülerspezialbeförderung, Beförderung von KITA-Kindern) ausgeführt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Ausführungszeiträume, Bezeichnung des Leistungsumfangs und Angabe der Auftragswerte. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte sind die Referenzangaben insgesamt zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte/Einsatz Unterauftragnehmer sind die Nachweise von jedem Unternehmen zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Kriterium Angebotspreis
Leistung/Qualität: Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien je Los: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 5 Jahre = 10 Punkte, - über 5 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
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