Veröffentlichung 16.07.25 | Abgabefrist 15.08.25 | Öffnung 15.08.25 | Vertragsbeginn 01.10.25 |
Eignungskriterien
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
- Exposés zu angegebenen Referenzen - Darstellung der Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung in Form eines fachlichen Kurzlebenslaufes - Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Mindestumsatz von im Durchschnitt 150.000,- EUR p.a. (netto), davon 80.000,- Euro mit Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (vgl. § 55 HOAI) erwirtschaftet worden sein.
Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell Durschnitt mindestens 3 Berufsträger als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (-Nachweise müssen nur auf Anforderung eingereicht werden). Als Berufsträger gelten hier: Ingenieure, Bachelor / Master of Science / Engineering, Studienschwerpunkt Elektrotechnik oder vergleichbar im Sinne des § 75 Abs. 4 VgV.
Zuschlagskriterien
Reaktionszeit der Projektbeteiligten / Erreichbarkeit des Baugrundstückes: Eine gute Erreichbarkeit des Baugrundstückes durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die an der Planung und vor allem an der Bauleitung beteiligt sind, muss während der gesamten Bauphase gewährleistet sein. Berücksichtigt wird dabei die mögliche Reaktionszeit. Diese wird anhand der Entfernung des Baugrundstückes zum Arbeitsstandort der Berufsträger aller beteiligten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft geprüft und wie folgt bewertet: Reaktionszeit Punkte ab 120 Minuten: Ausschluss bis 120 Minuten: 0 Punkte bis 90 Minuten: 1 Punkt bis 75 Minuten: 2 Punkte bis 60 Minuten: 3 Punkte bis 45 Minuten: 4 Punkte bis 30 Minuten: 5 Punkte
Anzahl Referenzen: Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte einer vergleichbaren Leistung einzureichen. Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende Anzahl an Referenzprojekten, die jeweils die Mindestanforderungen nach 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen und somit als vergleichbar gelten, wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: 2 Referenzen: 0 Punkte 3 Referenzen: 1 Punkt 4 Referenzen: 2 Punkte 5 Referenzen: 3 Punkte 6 Referenzen: 4 Punkte ab 7 Referenzen: 5 Punkte
Honorarangebot: Die Summe der Kosten für Honorar, besonderen Leistungen und den Nebenkosten werden wie folgt bewertet: Der günstigste Anbieter bekommt 5,00 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Dies führt zu den Wertungspunkten. Maßgeblich ist die in die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
Anzahl Berufsträger: Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell Durschnitt mindestens 3 Berufsträger als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufsträgern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: 3 Berufsträger: 0 Punkte 4 Berufsträger: 1 Punkt 5 Berufsträger: 2 Punkte 6 Berufsträger: 3 Punkte 7 Berufsträger: 4 Punkte ab 8 Berufsträger: 5 Punkte
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