Veröffentlichung 16.04.26 | Fragenfrist 30.04.26 | Abgabefrist 07.05.26 |
Eignungskriterien
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie für die Teilnahme am Wettbewerb die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Zuschlagskriterien
Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen in die Honorarzone IV zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Um-fang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert
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