Frist abgelaufen

Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.04.2026
Angebotsfrist
07.05.2026
Die Stadt Duderstadt hat den Zuschlag für die Landesgartenschau Niedersachsen 2030 erhalten. Zweck des hier veröffentlichten landschaftsarchitektonischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei stellt die Planung der dauerhaft entstehenden Freiräume den Realisierungsteil dar; für das Gartenschau-Event werden Vorschläge zur Verortung und Vorbereitung von Ausstellungsbeiträgen erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 17 Hektar, bestehend aus ca. 13,5 Hektar bestehender Park-anlagen am südwestlichen Wallring und Teile der Außenflächen des Walls mit einer Bastion, ca. 3,5 Hektar. Die zu überplanenden Flächen sind deutlich kleiner, da große Bereiche als Bestand verbleiben sollen. Die Netto-Bearbeitungsfläche beläuft sich auf 11 Hektar Park zuzüglich 0,55 Hektar auf dem Wall. Insgesamt stehen für Investitionen in Objekte der Landschaftsarchitektur 8.430.000.- € netto zur Verfügung; hierzu gehören Spielangebote, eine Freiluft-Veranstaltungsfläche und eine landschafts-künstlerische Auseinandersetzung mit der prägenden Wallsituation. Hinzu kommt die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen mit anrechenbaren Kosten von 930.000.- € netto. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertrags-parteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.04.26
Fragenfrist
30.04.26
Abgabefrist
07.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Duderstadt, Deutschland
E-Mail
stadtverwaltung@duderstadt.de
Freischalten
Telefon
Website
www.duderstadt.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie für die Teilnahme am Wettbewerb die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

  • Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie für die Teilnahme am Wettbewerb die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

Zuschlagskriterien

  • Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen in die Honorarzone IV zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Um-fang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert

    • o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
    • o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
    • o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert)
    • o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
    • o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz
    • o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre)
    • Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
  • Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen in die Honorarzone IV zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Um-fang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert

    • o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
    • o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA)
    • o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert)
    • o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
    • o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz
    • o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre)
    • Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

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