Frist abgelaufen

Hubschrauber Leitungskontrollbefliegung 2026-2027 im Hoch- und Höchstspannungsfreileitungsnetz der TenneT TSO GmbH

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.12.2025
Angebotsfrist
Die TenneT TSO GmbH plant einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Hubschrauber Leitungskontrollbefliegungen im Netzgebiet der TenneT TSO GmbH. Vertragslaufzeit 2 Jahre fix + 2 Jahre Option Die Hoch-und Höchstspannungsfreileitungen sollen mittels einer einseitigen Leitungsbefliegung auf Schäden kontrolliert werden. Bei Streckenabschnitten mit mehr als 2 eigenen Stromkreisen auf den Masten ist eine 2-seitige Befliegung geplant. Die durchschnittliche Fluggeschwindigkeit während des Beobachtungsfluges an der Leitung beträgt erfahrungsgemäß ca. 15 km/h, kann aber auch z.B. aufgrund von Befunden geringer liegen. Die Durchführung der Befliegungen wird in drei Lose aufgeteilt: Los1: Servicegruppen Netzregion – Schleswig-Holstein und Niedersachsen_West  (ca. 1.700,00 km (Fluglänge an der Leitung ca. 2.400 km) Los2: Servicegruppen Netzregion – Niedersachsen_Ost und Hessen (ca.  2.000 km (Fluglänge an der Leitung), ca. 3.500,00 km) Los:3 Servicegruppen Netzregion – Franken und Bayern_Süd  (ca.  1.900 km (Fluglänge an der Leitung), ca. 2.700 km Jedes Los 2 besteht aus 2 Servicegruppen-Bereichen, welche technisch getrennt voneinander betreut werden. Bieter können sich auf einzelne Lose oder auf alle Lose bewerben. Die Auftragnehmer sind berechtigt, einen Preisnachlass für den Fall anzubieten, dass sie bei mehr als einem Los wirtschaftlichster Bieter sind. Der AG behält sich in diesen Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit vor, einen Auftrag über mehrere Lose zu vergeben. Die maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, ist durch die Ressourcen des Anbieters begrenzt. Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an tristan.tausch@tennet.eu und an mathias.sprenger@tennet.eu  Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.  Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 26.01.2026 um 12 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
23.12.25
Vertragsbeginn
01.01.26
Teilnahmefrist
26.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
mathias.sprenger@tennet.eu
Freischalten
Telefon
+4915155017606
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen und hier hochzuladen) Hinweis zur Konsortialbildung

    Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.

    • Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums
    • Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
    • Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten?
    • Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
  • Bitte laden Sie hier ihr Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) hoch.

    • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister
    • Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 6 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen.
    • Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen (zweite Antwortoption).
    • Der entsprechende Nachweis ist in der Folgefrage 2.1.2. hochzuladen.
  • Unternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein

    • Anzahl Mitarbeiter und
    • relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte
    • Unternehmensorganigram (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.)
    • Hinweis zur Konsortialbildung:
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
  • Hinweis des Auftraggebers

    • An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten:
    • - § 123 GWB
    • - § 124 GWB
    • ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu
    • ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor
    • ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
    • Vorliegende Ausschlüssgründe
    • Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu:
    • (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.)
    • Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
    • Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
    • Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
    • Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen.
    • Ich erkläre / Wir erklären, dass
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2
    • S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt
    • Vorliegende Geldbußen
    • Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt.
    • (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises zwischen allen Anbietern.
    • Das Kriterium "Preis" fließt mit einer Gewichtung von 50 % in die Gesamtbewertung ein.
  • Ressourcen

    • Der Punkt Ressourcen wird insgesamt mit 22% gewichtet.
    • Dabei werden die für die Leistungserbringung zur Verfüng stehenden Helikipter und Piloten bewertet
    • Helikopter:
    • Bewertet werden sowohl Anzahl geeigneter Helikopter (25% innerhalb dieses Kriteriums) wie auch deren Eigenschaften (40% innerhalb dieses Kriteriums)
    • Piloten (35% innerhalb dieses Kriteriums) :
    • Bewertet werden sowohl Anzahl geeigneter Piloten wie auch deren Eigenschaften Flugerfahrung
  • Referenzen

    • Die Referenzen fließen mit insgesamt 20% in die Bewertung der Angebote ein.
    • Dabei fließt die Art der Referenz mit 60% in die Bewertung dieses Kriteriums ein, die Orte der Ausführung mit 40%.
  • Vertragsbedingungen: Der (kommentierte) Vertragsentwurf fließt mit 3% in die Bewertung der Angebote ein.

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Lose (1)

Präsentation156 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB32 Seiten
Vertragsentwurf37 KB6 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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