Veröffentlichung 02.07.26 | Teilnahmefrist 03.08.26 |
Eignungskriterien
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung folgender Berufsbezeichnung berechtigt sind (Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie): Architekt*in in zwingender Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*in. Es sind folgende Angaben und Nachweise als Eignungskriterien zu erbringen: Nachweis der Berufsbezeichnung Architekt*innen und Nachweis der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*innen.
Es sind zwei Referenzen zum Nachweis der Eignung für die Wettbewerbsaufgabe einzureichen. Referenz I
Zuschlagskriterien
Entwurfsqualität / Wettbewerbsergebnis
Weiterentwicklungsfähigkeit des Entwurfs
Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement
Honorarangebot
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