Veröffentlichung 16.04.24 | Fragenfrist 16.04.24 | Abgabefrist 15.05.24 | Öffnung 15.05.24 |
Eignungskriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
Umsatz des Unternehmens: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. 2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). 3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.
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