Veröffentlichung 13.01.25 | Fragenfrist 04.02.25 | Abgabefrist 11.02.25 | Öffnung 11.02.25 |
Eignungskriterien
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung: Ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist vorzulegen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" verfügen. Ist diese Berufsbezeichnung in dem Herkunftsstaat nicht gesetzlich geregelt, so gilt als teilnahmeberechtigt, wer über einen Studien- oder Berufsabschluss, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG ("Berufsanerkennungsrichtlinie") gewährleistet ist. Bis Abschluss des Auftrages muss mindestens eine entsprechend qualifizierte Person im Unternehmen beschäftig sein.
Referenzen: Mind. jeweils eine Referenz des Auftragnehmers bzw. ggf. in Arbeitsgemeinschaft oder Untervergabe mit Dritten erbrachte Leistungen in vergleichbaren, abgeschlossenen Projekten im Bereich Freiraumplanung ist vorzulegen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Das günstigste Angebot erhält 160 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel linear interpoliert: P= 160 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis)*160 / niedrigster Preis) Dabei steht P für die Punktzahl des zu bewertenden Angebots.
Angebotsqualität: Für das Konzept sind maximal 16 Punkte zu vergeben. Grundlage sind die in Punkt 3. formulierten Aufgabenbeschreibungen und Zielvorstellungen mit anteiligen Punktvergaben. Für die Erfüllung der Anforderungen werden Punkte von 0 bis 4 nach dem invertierten Schulnotensystem vergeben. Die Verrechnung mit der Gewichtung wird anschließend nach folgendem Prinzip durchgeführt: Bewertung = Punktzahl * Gewichtungsfaktor
Refenrenzen: Als Referenz werden erbrachte Leistungen des Auftragnehmers bzw. ggf. in Arbeitsgemeinschaft oder Untervergabe mit Dritten in vergleichbaren, abgeschlossenen Projekten im Bereich Freiraumplanung berücksichtigt und nach Anzahl und Vergleichbarkeit bewertet. Die Bewertung der vorgelegten Referenzen erfolgt u.a. nach der Anzahl. Der Abschluss der jeweiligen Projekte muss zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.04.202 5 liegen. Die Bewertung der vorgelegten Referenzen erfolgt u.a. nach der Anzahl. Der Abschluss der jeweiligen Projekte muss zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.04.202 5 liegen. Bewertungsschlüssel: - mehr als 7 Referenzen: 4 Punkte - 5 bis 6 Referenzen: 3 Punkte - 3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte - 1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt Für die Berechnung der Bewertung wird die erreichte Punktzahl anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 8 multipliziert. Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen in Bezug auf das geforderte Aufgabenspektrum, die Situation des betroffenen Umfeldes und die Größe des betreffenden Geländes wird wie folgt bewertet: Vergleichbares Aufgabenspektrum: Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 5 Vergleichbare Umfeldsituation Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 4 Vergleichbare Geländegröße Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 3 Für die Erfüllung der Anforderungen werden Punkte von 0 bis 4 nach dem invertierten Schulnotensystem vergeben.
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