Frist abgelaufen

Generalplanungsleistungen für die Wärmeversorgung Theodor-Heuss-Straße 1 Dachau

Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Auftragnehmer für die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Architekten- und Ingenieurleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9, Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9, Technische Ausrüstung, Leistungsphase 1-9, Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6, 8, Die Vergabe erfolgt als Generalplanerleistung. Aufgrund der engen Verzahnung der einzelnen Leistungsbilder kann aus technischen Gründen eine Aufteilung in Fachlose nicht erfolgen. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 - 4 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 - 9 (bzw. 5 – 6, 8) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 5 - 9 zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1 - 4 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der LP 5 - 9 (bzw. 5 – 6, 8) besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den Aufraggeber.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.06.24
Fragenfrist
05.07.24
Teilnahmefrist
15.07.24
Vertragsbeginn
16.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
us-neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Dachau, Deutschland
E-Mail
info@stadtwerke-dachau.de
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Telefon
+49 813170090
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Website
https://www.stadtwerke-dachau.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister: Die Bewerber haben mit der Eigenerklärung zur Eignung zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung und das zuständige Registergericht anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen für jedes Unternehmen eine eigene Eigenerklärung einzureichen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung in der Eigenerklärung zur Eignung zu bestätigen.

  • Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit

    • Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, verfügen:
    • • 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögenschäden
    • • 3.000.000 EUR für Personenschäden (je geschädigte Person)
    • Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
    • Die Erklärung über den Versicherungsnachweis bzw. den Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit abzugeben.
    • Die Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
  • Angaben zum Umsatz

    • Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Als Mindestvoraussetzung ist ein Jahresumsatz von 500.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nachzuweisen. Dies stellt eine Mindestanforderung dar.
    • Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Drittunternehmen oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
  • Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung (Kammereintrag): Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass Sie im Besitz der notwendigen Berechtigung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu dürfen. Hierzu ist z. B. der erforderliche Kammereintrag und die erforderliche Berufsqualifikation der zuständigen Personen zu benennen. Dieser Nachweis ist ggf. für alle betroffenen Leistungsteile gesondert zu erbringen. Bei Bewerbergemeinschaften hat das für den jeweiligen Leistungsteil vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe muss das benannte Drittunternehmen den Nachweis erbringen.

  • Referenzen

    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz zu nach Art und Umfang vollständig vergleichbaren Aufträgen in den letzten fünf Jahren zu machen (Wertungskriterium). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
    • - Betriff die Referenz die Planung, Auslegung und Umsetzung einer Energieerzeugungsanlage mit vergleichbarer Größenordnung und Komplexität. Die Vergleichbarkeit wird anhand der thermischen Erzeugungsleistung und Kombination mehrerer Wärmerzeuger sowie Integration von Wärmespeichern der geplanten Anlage beurteilt. Als vergleichbar werden insbesondere Anlagen (jeweils in Bezug auf die energietechnischen Anlagenkomponenten) auf erneuerbarer Basis angesehen, wie z. B. BHKW, Hochtemperaturwärmepumpen, Festbrennstoffkessel.
    • - Betrifft die Referenz die Planung eines vergleichbaren Fernwärmenetzes. Als vergleichbar werden Fernwärmenetze angesehen, die eine vergleichbare Anzahl von Einwohnern (1.000) oder Gebäuden (11 Wohn- bzw. Geschäftshäuser) auf ähnlichem Temperaturniveau (60°C -120°C) versorgen, sowie überwiegend aus erdverlegten Stahlrohren bestehen.
    • - Die Leistungsphasen laut Leistungsbeschreibung werden abgedeckt
    • - Betrifft das Leistungsbild der Referenz den laut Leistungsbeschreibung angegebenen Schwierigkeitsgrad (z.B. vergleichbare Honorarzone, planerische Anforderungen)
    • - Die Referenzanlage befindet seit einem Jahr im Betrieb.
    • Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge).
    • Sofern eine Referenz nicht alle Anforderungen oder Leistungsinhalte abdeckt, sind diese fehlenden Anforderungen/Leistungsinhalte durch weitere Referenzen nachzuweisen, um die Mindestanforderungen erfüllen zu können. Wenn z.B. die vorgelegte Referenz nur die Planung der Erzeugungsanlage betrifft, ist mindestens eine weitere vergleichbare Referenz vorzulegen, welche die Planung eines Wärmenetzes betrifft.
    • Referenzen können für den Bewerber, für die Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot

  • Folgende zwei Unterkriterien kommen zur Anwendung (Gewichtung in Klammern) 1. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und seines Vertreters (60%)

    2. Qualifikation und Erfahrung der weiteren Mitarbeiter des Projektteams (40%): Qualifikation und Erfahrung des Projektteams

  • Unterkriterien

    • 1. Darstellung der Koordination des Projektteams mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten (40%)
    • 2. Darstellung der örtlichen Präsenz während der Bauphase (10%)
    • 3. Darstellung der Maßnahmen zur Organisation des Informationsfluss (10%
    • 4. Darstellung von Maßnahmen zur Dokumentation des Planungsprozesses und der Bauausführung (20%)
    • 5. Umgang mit Störungen im Projektablauf (20%): Qualität der Leistung

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Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
Vertragsentwurf287 KB24 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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