Veröffentlichung 16.02.26 | Fragenfrist 02.03.26 | Abgabefrist 05.03.26 | Öffnung 05.03.26 | Vertragsbeginn 11.05.26 |
Eignungskriterien
Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines Herkunftsstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten. Für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen
Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden
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