Veröffentlichung 12.06.25 | Fragenfrist 16.06.25 | Abgabefrist 24.06.25 | Öffnung 24.06.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang des Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der Projektkosten KG 200 bis 600, Aufschlüsselung der Kosten der KG 410 bis 430 sowie KG 470, Ausführungen zu Sanierung und Modernisierung), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt. Als vergleichbar erachtet der Auftraggeber, ohne dass die nachstehende Aufzählung einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, insbesondere Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen im Bereich von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken oder ähnlichen Gesundheitseinrichtungen mit anrechenbaren Kosten i.S.v. § 33 Abs. 1 und 2 HOAI von mindestens 2.500.000 EUR (brutto). Mindestanforderungen: Der Bewerber muss mindestens zwei einschlägige vergleichbare Referenzprojekte benennen können. Jede Referenz muss die Leistungsphasen 1-8 der HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Planungsleistungen) ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben vorhanden sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen) mindestens 500.000 EUR (netto) im Durchschnitt für die benannten Geschäftsjahre.
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022.
Zuschlagskriterien
Preis: Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz: Die Wertungspunkte für das Kriterium "Vor-Ort-Präsenz" werden bezogen auf die Anwesenheit des Projektleiters in den Geschäftsräumen des Auftraggebers bzw. auf den Baustellen der Klinik Martinusquelle ab Beginn der Leistungsphase 8 in folgender Weise ermittelt: - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an weniger als 2 Tagen/Woche - 25 Punkte Problembezogene Reaktionszeit ab Beginn der Leistungsphase 8 (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in zwischen 2 und 5 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) in mehr als 5 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne vorstellt. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben (jeweils ab Beginn der Leistungsphase 8). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Qualitätssicherung im konkreten Projekt: Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber und Kostenkontrolle: Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter/Bietergemeinschaft erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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