Frist abgelaufen

Evaluierung 16. BImSchV Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.09.2025
Angebotsfrist
19.08.2025
Die Bundesregierung erstattet spätestens im Jahre 2025 dem Deutschen Bundestag Bericht über die Durchführung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), vgl. § 2 Abs. 4 16. BImSchV. Hierbei soll insbesondere dargestellt werden, ob die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV dem Stand der Lärmwirkungsforschung genügen und ob weitere Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm erforderlich sind. Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Fragenfrist
19.08.25
Abgabefrist
19.08.25
Veröffentlichung
10.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen

    • a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
    • (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
    • b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen
    • darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-
    • /Bieterstruktur zu machen.
    • c)Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
    • Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
    • Zu 2.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Lärmschutztechnische Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen
    • Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 01/2022) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
    • Themenschwerpunkt: Lärmschutztechnische Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen
    • Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurück liegen.
    • Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F2.1):
    • - Kurztitel des Referenzprojektes
    • - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
    • - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
    • - Leistungszeitraum (Jahr)
    • - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
    • Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
    • Lärmschutztechnische Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen
    • 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
    • Mindestanforderung:
    • Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
    • Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
    • Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen mit lärmschutztechnischen Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen belegen. In Betracht kommen insofern wissenschaftliche Untersuchungen, Studien oder Gutachten zu lärmschutztechnischen Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen.

Zuschlagskriterien

  • einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis

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