Veröffentlichung 08.03.24 | Fragenfrist 03.04.24 | Abgabefrist 09.04.24 | Öffnung 09.04.24 | Vertragsbeginn 15.05.24 |
Eignungskriterien
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestsumme 3.335.000 Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d Absatz 2 VOB/A EU).
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen. Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen
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