Frist abgelaufen

Erweiterung für die Hans-Kammerer-Grundschule und für die Pestalozzi-Förderschule mit schulvorbereitender Einrichtung an der Hans-Kammerer-Grundschule

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.12.2023
Angebotsfrist
11.01.2024
Die Stadt Burghausen hat für die Hans-Kammerer-Grundschule und für die Pestalozzi-Förderschule einen Erweiterungsbau verwircklicht. Errichtet wurde ein Gebäude mit OGTS-Gruppenräumen, Klassenräumen, Verwaltungsräumen, schulvorbereitender Einrichtung (SVE), sowie einer multifunktionalen Mitte mit Mensa und einem geschoßübergreifenden, zentralen Atrium: Der Neubau in Stahlbeton-Skelettbauweise (Hohlkammerplatten-Decke, Hersteller Fa. Ketonia) ist nicht unterkellert, hat 5 Geschosse (EG, 1. OG, 2. OG, 3.OG, 4.OG) und ein Flachdach. Das Gebäude ist im EG über den Bestandsbau und einen an den Bestand anzubindenden Übergangsbau erschlossen. Die vertikale Erschließung im Neubau erfolgt über ein Treppenhaus und eine Aufzugsanlage. Eine weitere, außenliegende Stahl-Treppe dient als zweiter Fluchtweg. Der Erweiterungsbau wird über einen Installationskanal im UG mit dem Technikraum des Bestandsbaus verbunden. Hier erfolgt der Anschluss an die Fernwärme-Übergabestation und die sonstigen Medien. Lüftung, Heizung und ggf. Kühlung im neuen Gebäude erfolgen sodann über dezentrale Kombi-Geräte in den Räumen. Kälteerzeugung und Photovoltaikanlage sind nachrüstbar geplant.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
07.12.23
Abgabefrist
11.01.24
Öffnung
11.01.24
Vertragsbeginn
11.03.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Burghausen, Deutschland
E-Mail
werner.lechner@burghausen.de
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Telefon
+498677887210
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Website
https://www.burghausen.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). D) Erklärung zur Registereintragung

    • Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
    • Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
    • - Gewerbeanmeldung,
    • - Handelsregisterauszug,
    • - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
    • E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
    • F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen.
    • G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
    • Bei Bietergemeinschaften sind die in Ziffer 5.1.9 geforderten Erklärungen und Nachweise, soweit sie im Folgenden gesondert genannt sind, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen:
    • - Unterpunkt „Eignung zur Berufsausübung“: alle geforderten Erklärungen und Nachweise
    • - Unterpunkt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ die geforderten Erklärungen und nachweise gem. lit. A, B,C, E und F
    • - Unterpunkt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
    • H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236).
    • Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
    • Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen:
    • a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
    • b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
    • c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe).
    • d) Erklärung zur Registereintragung Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
    • - Gewerbeanmeldung,
    • - Handelsregisterauszug,
    • - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
    • e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
    • f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken

    • A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
    • Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die die Raumausstattung mit Vorhängen betreffen.
    • B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
    • C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
    • D) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte Unternehmen, als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen (Formblatt zum Nachweis der Haftpflichtversicherung kann als Deckblatt verwendet werden)
    • E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
    • F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
    • G) Der Auftraggeber behält sich soweit notwendig vor, im Rahmen der Preisprüfung unter anderem folgende weitere Unterlagen anzufordern:
    • - Formblätter 221 oder 222,
    • - Formblatt 223,
    • - Produktdatenblätter,
    • - Urkalkulation/Kalkulationsgrundlage.
  • Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken

    • A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Raumausstattung mit Vorhängen in vergleichbarer Größe.
    • Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
    • - Ansprechpartner,
    • - Art der ausgeführten Leistung,
    • - Auftragssumme,
    • - Ausführungszeitraum,
    • - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
    • einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
    • - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
    • - stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
    • - Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
    • - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
    • - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
    • - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
    • B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
    • - Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
    • - Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.

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