Veröffentlichung 27.03.24 | Teilnahmefrist 29.04.24 | Vertragsbeginn 01.07.24 |
Eignungskriterien
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= 300.000 EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen.
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