Frist abgelaufen

Entsorgung von ca. 3000t Alu/St-Seile im Rahmen der Projekte Generalsanierung Audorf - Kassoe (ca. 2.400t) und Rückbau 220kV-Leitung CCM (600t)

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.02.2026
Angebotsfrist
Im Zuge der Generalsanierung  Audorf - Kassoe, bzw. des Rückbaus der 220kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg müssen Leiterseile, bzw. OPGW entsorgt werden. Es erfolgt eine Aufteilung in insgesamt 4 Lose wie folgt: - Los 1:     907t  aus dem Projekt Generalsanierung  Audorf - Kassoe (Baulos 1) - Los 2:  1.015t  aus dem Projekt Generalsanierung  Audorf - Kassoe (Baulos 2) - Los 3:     527t  aus dem Projekt Generalsanierung  Audorf - Kassoe (Baulos 3) - Los 4:    587t   aus dem Projekt Rückbau der 220kV-Leitung LH-14-2036 Conneforde-Cloppenburg  Mit dieser Ausschreibung wird die Gestellung von Containern zur Abholung der Leiterseile, der Abtransport sowie die fachgerechte Entsorgung/Verwertung von Leiterseilen angefragt. Das geschätzte Volumen und die Seiltypen können aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden.  Bieter können sich auf einzelne Lose oder auf alle Lose bewerben. Die Auftragnehmer sind berechtigt, einen Preisnachlass für den Fall anzubieten, dass sie bei mehr als einem Los wirtschaftlichster Bieter sind. Der AG behält sich in diesen Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit vor, einen Auftrag über mehrere Lose zu vergeben. Die maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, ist durch die Ressourcen des Anbieters begrenzt. Details sind den auf Mercell bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an julian.sehl@tennet.eu und an mathias.sprenger@tennet.eu  Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden.  ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren.  In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Technische, kommerzielle und Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Frage-/Antworttool der Ausschreibungsplattform Mercell innerhalb des eingeräumten Zeitraums dafür einzureichen. Die Angebotsabgabe innerhalb der bekanntgegebenen Fristen ist ebenfalls ausschließlich auf diesem Weg zulässig ! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 10.03.2026 um 12 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.  Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.02.26
Teilnahmefrist
10.03.26
Vertragsbeginn
01.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
5.000.000 €
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
mathias.sprenger@tennet.eu
Freischalten
Telefon
+4915155017606
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums
    • Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
    • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister
    • Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen.
    • Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen (zweite Antwortoption).
  • Unternehmensorganisation Darstellung der Unternehmensorganisation

    • •Rechtsform des Bieters
    • •Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist
    • •Zahl eigener Mitarbeiter und deren Qualifikationen
    • •Auflistung des/r Zulieferer(s)
    • •Standorte sowie Ausstattung
    • •Relevante Entsorgungsstandorte
    • •Unternehmensorganigramm
    • Hinweis zur Konsortialbildung:
    • Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
  • Erklärung zu Ausschlussgründen Hinweis des Auftraggebers

    • An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten:
    • - § 123 GWB
    • - § 124 GWB
    • ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu
    • ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor
    • ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
    • Vorliegende Ausschlüssgründe
    • Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu:
    • Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
    • Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
    • Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
    • (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
    • Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
    • Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen.
    • Ich erkläre / Wir erklären, dass
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2
    • S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt.
    • ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt
    • Vorliegende Geldbußen
    • Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt.
    • (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    • Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung
    • Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft
    • Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
    • Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind.
    • 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
    • Umsatz
    • Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
    • Die Nachweise für die in den Folgefragen genannten Umsätze sind hier mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen.
    • Hinweis zur Konsortialbildung
    • Im Falle einer Konsortialbildung sind die Fragen 3.1.2. bis 3.1.4. nicht zu beantworten. Stattdessen ist ein separates Dokument unter dieser Frage 3.1.1. hochzuladen, in welchem eine tabellarische Darstellung der Umsätze jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft enthalten ist.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Bewertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises inklusive der Optionen und Transportkosten zwischen allen Anbietern.
    • Der Gesamtpreis wird vergleichend zum Wettbewerb bewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält mit 100 % die beste Bewertung. Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 1,4 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation.
  • Technisches Konzept/Qualität

    • Die Bewertung des Kriteriums „Technisches Konzept“ erfolgt anhand der nachfolgenden Punkte, die das von Ihnen einzureichende Konzept enthalten soll:
    • - Entsorgungskonzept (7,5 %)
    • Bitte reichen Sie (auf beigefügtem Formular) ein vereinfachtes Entsorgungskonzept ein, das die vorgesehenen Entsorgungswege für alle zu erwartenden Abfälle aufzeigt und u.a. spezifiziert:
    • Welche Mengen von welchem Abfall fallen an: Abfallschlüsselnummer mit ungefährer Gewichtsangabe.
    • Wie erfolgt der Transport: ausführende Firma, verwendete Transportmittel, Beförderungserlaubnis, behördliche Nummer, Dokumente nach ADR
    • Wir der Abfall weiter behandelt? Wenn ja: wo, von wem, wie: Arbeitsverfahren inkl. zugehöriger Schutzmaßnahmen, ggf. Nachweise über Sach- und Fachkunde (z.B. DGUV R 101-004)
    • Was geschieht mit dem (behandelten) Abfall? Benennung der annehmenden Stelle des (behandelten) Abfalls.
    • Für die beteiligten Unternehmen sind die EfB Zertifikate nach Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen
    • - Frequentierung der Baustelle (7,5 %)
    • Es wird im Bedarfsfall eine Frequentierung der drei Baulose von jeweils bis zu drei Containerwechsel pro Woche gefordert. Bitte nennen Sie die maximale Anzahl von Anfahrten je Woche und Los durch ihr Unternehmen.
    • - Reaktionszeit nach Containerabruf (5 %)
    • Wie viele Tage benötigen Sie nach dem Containerabruf um diesen abzuholen?
    • - Zugriff auf eigenes oder fremdes Netz zur Reduzierung von Anfahrtswegen (5 %)
    • Beschreiben Sie Ihr Entsorgungsnetzwerk mit eigenen Entsorgungsstandorten und fremden Entsorgungsstandorten und geben Sie die Entfernung vom Lager zur Entsorgungsstelle an.
  • Vertragsbedingungen: Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgeschlagenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Das Ergebnis ist ein Punktewert zwischen 0 und 4.

  • HSE

    • Die Bewertung des Kriteriums „HSE“ besteht aus den Einzelkriterien „SCL“ und „HSE-Selbstauskunftsbogen II“:
    • SCL light (davon 80%)
    • Gefordert ist eine Zertifizierung nach „Safety Culture Ladder light“ mit der Zertifizierungsstufe 3.
    • Differenziert wird, ob Sie eine solche oder eine bessere Zertifizierungsstufe haben, ob sie ansonsten dazu bereit sind sich dem Zertifizierungsprozess innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu unterwerfen, oder ob SCL in Gänze abgelehnt wird.
    • HSE Selbstauskunftsbogen II (davon 20%).
    • Die Bewertung erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Antworten des
    • „HSE Selbstauskunftsbogen II“

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Meine Eignung prüfen

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
+ 6 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Mein Suchprofil erstellenKostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

Suchprofil erstellen