Frist abgelaufen

Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück, Elektroinstallationsarbeiten 2. BA

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.10.2023
Angebotsfrist
01.12.2023
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten für den 2. Bauabschnitt. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ab dem 01.02.2024 vereinzelte Leistungen nötig werden. Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis Anfang 2025 kalkuliert. Der Innenausbau beginnt im Mai 2024. Es ist jedoch duch den AN zu kalkulieren, dass mit einer angemessenen Vorlaufzeit schon Arbeiten ab Auftragsvergabe anfallen können. Dieses betrifft besonders Arbeiten zu Demontagen und Rückbauten. Weiter wird die Baubeleuchtung ebenfalls schon vorab benötigt. Der AN hat diese Arbeiten ebenfalls zu berücksichtigten. Das Erfordernis und die Abstimmung der Termine erfolgen in Rücksprache mit der Bauleitung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
31.10.23
Abgabefrist
01.12.23
Öffnung
01.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Delbrück, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@delbrueck.de
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Telefon
+49 5250996-243
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen

    • - Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • s. Ausführungen zur "Eignung zur Berufsausübung"

  • s. Ausführungen zur "Eignung zur Berufsausübung"

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.

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Vertragsentwurf56 KB8 Seiten
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