Noch 8 Tage

Einführung eines ISMS

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
16.07.2026
MVR und ZRE benötigen Dienstleistungen zur Umsetzung der Anforderungen als KRITIS-Betreiber an den Standorten StO-R (Müllverwertungsanlage im Rugenberger Damm) und StO-B (Müllverwer-tungsanlage und Biomasseheizkraftwerk in der Borsigstraße). Konkret geht es um ein Projekt zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO 27001:2022 und/oder dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) für die Standorte und die Begleitung der Nachweisprüfung nach § 39 BSIG in der aktuellen Fassung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Fragenfrist
13.07.26
Abgabefrist
16.07.26
Öffnung
16.07.26
Vertragsbeginn
13.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
einkauf@stadtreinigung.hamburg
Freischalten
Telefon
040731890
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • 1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
    • 2 Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
    • Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
    • 3 Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
    • 1 Umsatz des Unternehmens
    • Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • - insgesamt und
    • - im Bereich der angebotenen Leistungen.
    • Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
    • Die MVR behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
    • 2 Haftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch
    • - Deckungsbestätigung
    • oder
    • rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
    • Deckungssummen von jeweils mindestens
    • 500.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadenfall.
    • 1 Angaben zum Nachunternehmereinsatz
    • - Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz)
    • sowie
    • - Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
    • - Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
    • 1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
    • 2 Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
    • Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
    • 3 Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
    • 1 Umsatz des Unternehmens
    • Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • - insgesamt und
    • - im Bereich der angebotenen Leistungen.
    • Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
    • Die MVR behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
    • 2 Haftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch
    • - Deckungsbestätigung
    • oder
    • rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
    • Deckungssummen von jeweils mindestens
    • 500.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadenfall.
    • 1 Angaben zum Nachunternehmereinsatz
    • - Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz)
    • sowie
    • - Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
    • - Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.

Zuschlagskriterien

  • Preis Der Bewertungspreis ist der im Preisblatt genannte Nettopreis zzgl. der zum Ange-botszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft, unter Einbeziehung von Skonti und Rabatten. Der Bestpreis wird mit 60 Punkten bewertet. Bestpreis ist der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt

    • Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Ab-zug von Höchstpunktzahl
    • Beispiel:
    • Bestpreis = 135.000 EUR = 70 Punkte
    • Angebotspreis = 162.000 EUR
    • Preisdifferenz = 27.000 EUR
    • Punktabzug = 27.000 * 70 / 135.000 = 12 (also 48 Punkte)
  • Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden Die Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden im Bereich der IT-Sicherheit/Informationssicherheit, zum Beispiel im Bereich der Normierung, Unterstützung der Gesetzgebung oder zur Umsetzung der Anforderungen in KRITIS-Betrieben ergibt wie folgt Punkte

    • Anzahl Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden mit aktiver Mitarbeit
    • - 5 oder mehr 10 Punkte
    • - 3 bis 4 5 Punkte
    • - 1 bis 2 2 Punkte
    • - 0 oder fehlende Einreichung 0 Punkte
  • ISMS-Einführungsprojekte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung In den letzten 5 Jahren abgeschlossene ISMS-Einführungsprojekte mit Einreichung eines Nachweises nach § 39 BSIG (bzw. vormals § 8a BSIG) in Betrieben im Sektor Siedlungsabfallentsorgung ergeben wie folgt Punkte

    • Anzahl der Projekte in Nicht-KRITIS-Betrieben = 1 Punkt je Projekt
    • Anzahl in KRITIS-Betrieben = 2 Punkte je Projekt
    • Noch nicht abgeschlossene Projekte = 0,5 Punkte je Projekt
    • Keine Projekte oder keine Einreichung = Ausschluss vom Verfahren
    • Die Anzahl der Referenzen ist auf 5 begrenzt.
  • Kenntnisse / Fähigkeiten im B3S Siedlungsabfallentsorgung Die Nachweiserbringung gegenüber dem BSI soll auf Basis des branchenspezifischen Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) erfolgen. Erfahrungen mit Bezug zu diesem ergeben Punkt nach diesem Muster

    • • Abgeschlossene Nachweisprojekte nach B3S SAE je 5 Punkte, max. 10 Punkte
    • • Begonnene Nachweisprojekte nach B3S SAE je 1 Punkt, max. 3 Punkte
    • • Sonstige Kenntnisnachweise des B3S SAE je 2 Punkte, max. 2 Punkte
    • Keine Kenntnisse/Fähigkeiten oder keine Einreichung = Ausschluss vom Verfahren

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