Veröffentlichung 01.06.26 | Teilnahmefrist 30.06.26 |
Eignungskriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von EAV-Lösungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Beschäftigte im auftragsrelevanten Bereich c) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.3 Erfahrungsnachweise des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. 1. Allgemeine Vergleichbarkeit der Referenzprojekte: Als vergleichbar gelten ausschließlich Projekte, bei denen eine EAV-Lösung implementiert und/oder betrieben wurde, bei der die Einnahmenverteilung auf Basis tatsächlicher oder abgeleiteter Nachfrage-, Vertriebs- oder Nutzungsdaten erfolgt und nicht ausschließlich auf statischen Bestandsschutz-, Pauschal- oder Alteinnahmensicherungsmodellen beruht. 2. Regionale Referenz: Aufgrund der besonderen grenzüberschreitenden sowie tariflichen, regulatorischen und vertrieblichen Anforderungen des DING-Verbundraums ist mindestens eines der benannten Referenzprojekte zwingend im Bereich eines Verkehrsraums nachzuweisen, in dem sowohl Anforderungen aus Bayern als auch aus Baden-Württemberg im Rahmen einer Softwarelösung zur komplexen Einnahmen- oder Erlösaufteilung abgebildet wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Unternehmen, bei dem das System eingesetzt wird (Ansprechpartner oder -stelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (nicht zwingend) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Rolle des Bieters im Projekt / Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Beschreibung der eingesetzten EAV-Logik - Beschreibung des regionalen bzw. regulatorischen Bezugs
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: - Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. - In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. - Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in dem spezifischen Bereich (Bereitstellung und Betrieb von EAV-Lösungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Zuschlagskriterien
Wertungspreis: Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.
Leistungspunkte: Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Der aktuelle Entwurf der Unterlagen ist dieser Aufforderung zur Information beigefügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ggf. noch Anpassungen der Unterlagen erfolgen können, auf die Nr. IV dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb wird hingewiesen.
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