Noch 9 Tage

Digitalisierung historischer Zeitungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.05.2026
Angebotsfrist
23.06.2026
Im Rahmen eines vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts zur "Digitalisierung von historischen Zeitungen in Nordrhein-Westfalen" sollen in der vierten Förderphase von 2026 bis 2028 weitere historische nordrhein-westfälische Zeitungen aus dem Erscheinungszeitraum 1801 bis 1945 digitalisiert und sowohl für die Forschung, als auch für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei und komfortabel im 2018 freigeschalteten Zeitungsportal zeit.punktNRW zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt schafft die Voraussetzungen für weitere verteilte Digitalisierungsmaßnahmen mit der Perspektive, dass mittelfristig das gesamte Spektrum der historischen nordrhein-westfälischen Zeitungsunternehmen im Netz sichtbar wird. Hierfür sollen in der vierten Projektphase erneut größere Zeitungsbestände vom Original aus Archiven NRWs digitalisiert werden. Hierfür suchen wir im Rahmen dieser Vergabe einen externen Partner. Die Universitäten Münster und Bonn sind am Projekt beteiligte Hochschulen und sind gemeinsam Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren. Die Universität Münster führt das Vergabeverfahren im Namen und im Auftrag der beiden beteiligten Auftraggeber durch.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
22.05.26
Fragenfrist
10.06.26
Abgabefrist
23.06.26
Vertragsbeginn
01.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Münster, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
Freischalten
Telefon
+49 251830
Freischalten
Website
http://www.uni-muenster.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

    • Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Gefordert werden folgende Deckungssummen (je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall):
    • Mindestens
    • o 5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
    • o 2.000.000 EUR für Vermögensschäden aus Scandienstleistungen und Digitalisierung
    • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils
    • das Doppelte dieser Versicherungssummen betragen.
    • Wenn der Bieter bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen verfügt, soll ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot eingereicht werden.
    • Sollten die Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter per Eigenerklärung zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestsummen bestehen wird. Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen.
    • Bei Verlängerung oder Wechsel der
    • Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.
    • Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis erbringt (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung).
    • Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Nachweis vom Bieter selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und entsprechend im Formular 534b EU bestätigt wurde)
  • Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Transportversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

    • Der Versicherungswert liegt pro Band bei 1.000 EUR. Die Versicherung muss vom Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Archivs bis zum Zeitpunkt der Rückkehr in das jeweilige Archiv reichen und sicherstellen, dass die Bände in einem konservatorisch einwandfreien Zustand zurückgebracht werden. Der Bieter hat diese Transportversicherung ergänzend zum Angebot nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
    • Bei Verlängerung oder Wechsel der
    • Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.
    • Wird der Transport durch einen Unterauftragnehmer erbracht, ist von diesem ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
    • Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis erbringt (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung).
  • Ausgefüllte Eigenerklärung "Verwendete Scanner" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der Bieter gibt an, welche Scanner er für die Leistungserbringung einsetzen wird und erklärt, dass für die Digitalisierung Scanner eingesetzt werden, die folgende Merkmale erfüllen:
    • - Buchaufsichts-Scanner oder V-Scanner
    • - Einhaltung der DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (siehe Anlage 07)
    • - Es werden kein Zeilenscanner verwendet (sondern nur Scanner mit Kamerakopf)
    • - Die eingesetzten Scanner werden während der gesamten Laufzeit des Digitalisierungsprozesses auf dem aktuellen Stand der Technik, d. h. nicht älter als 5
    • Jahre zum Zeitpunkt der Angebotsfrist, gehalten und werden regelmäßig gewartet
    • - Die eingesetzten Scanner sind in der Lage, übergroße Formate konservatorisch unbedenklich zu digitalisierenDie eingesetzten Scanner sind in der Lage, als Bildformat ein unkomprimiertes TIFF mit 8-bit Graustufe und 300dpi in bestmöglicher Qualität und Schärfe zu liefern
  • Ausgefüllter Vordruck "Referenzen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der Bieter muss mindestens 2 positive Referenzen mit öffentlichen Auftraggebern mit vergleichbarer Aufgabenstellung und vergleichbarem Auftragsvolumen nachweisen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn das Auftragsvolumen der Referenz mindestens 50 % des Auftragsvolumens des auf diese Ausschreibung abzugebenden Angebotes erreicht und es sich um Retrodigitalisierung aus dem Bereich der Zeitungsdigitalisierung handelt.
    • Die Referenzen dürfen zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sein. Für jede Referenz sind folgende Angaben
    • erforderlich:
    • o Name und Anschrift des Referenzgebers
    • o Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Name, Tel.-Nr., E-Mail)
    • o Auftragsvolumen
    • o Auftragszeitraum
    • o Einsatz von Nachunternehmern
    • Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von
    • Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
    • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (Mit dem Angebot
    • Keine oder anderweitige Formerfordernis): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (benannter Nachunternehmer) an der Angebotsabgabe teilnimmt, ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit aktuellem Stand vorzulegen (im Original oder als Kopie). Die Bescheinigung darf zum Datum der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.

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Kalkulation24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB12 Seiten
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