Frist abgelaufen

Containeranlage zur Schulnutzung am Anne- Frank- Gymnasium in Werne

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
09.06.2026
Der Kommunalbetrieb Werne beabsichtigt die Lieferung, Montage, betriebsfertige Übergabe, Anmietung sowie nach Ablauf der Mietzeit die Demontage einer temporären Containeranlage zur Nutzung als Schulgebäude am Anne-Frank-Gymnasium in Werne an einen Dritten zu vergeben.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Fragenfrist
28.05.26
Veröffentlichung
08.06.26
Abgabefrist
09.06.26
Öffnung
09.06.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Werne, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
A.Braemswig@werne.de
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Telefon
+49 2389 71-653
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Bieterreferenzen über vergleichbare in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen zu benennen. Hierzu ist eine vollständige Referenzliste vom Bieter zu erstellen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenzen: a) Gegenstand einer Referenz ist bzw. war die Lieferung oder Vermietung einer modularen Containeranlage inklusive Montage, betriebsfertiger Übergabe sowie Demontage inkl. Abholung b) die Containeranlage umfasst bzw. umfasste mindestens eine Nutzfläche von 150 m² c) das Ende der Leistung (d. h. der Demontage inkl. Abholung) darf nicht vor dem 01.05.2021 liegen. Zu jeder Bieterreferenz sind die vorstehend abgefragten Angaben zu machen. Um die Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, müssen Bieter mindestens eine vergleichbare Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Dies ist eine Mindestanforderung an die Eignung.

  • Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, für die von der Leis-tungsbeschreibung umfassten Tätigkeiten mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000 EUR - Sachschäden: 1.000.000 EUR - Vermögensschäden: 500.000 EUR Die Mindestdeckungssummen gelten jeweils pro Schadensfall. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen. Ein Nachweis der bestehenden Versicherung ist nur auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist eine Mindestanforderung an die Eignung. Für den Fall, dass die vorgeschriebenen Deckungssummen derzeit noch nicht erreicht werden, ist eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt.

    • Der Bieter hat im Angebotsvorblatt (B00) die Jahresgesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen
    • es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Die Angabe der Umsätze ist eine Mindestanforderung an die Eignung.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Angebotspreis

    • Im Kriterium "niedrigster Angebotspreis" wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis gewertet. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.)
    • eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet. Das bezogen auf den Gesamtangebotspreis niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot erhält 90 Punkte. Nähere Details zur Bewertung können Sie der Vergabeunterlage "A02 Bewerbungsbedingungen, Punkt 4." entnehmen.
  • Lieferzeit: Im Kriterium "Lieferzeit" erhält ein Bieter 10 Punkte, der im Angebotsschreiben einen Liefertermin inklusive betriebsbereiter Fertigstellung für die nach der Leistungsbeschreibung insgesamt zu liefernde modulare Containeranlage bis zum 10.08.2026 rechtsverbindlich angeboten hat. Ein Bieter, der im Angebotsschreiben einen Liefertermin inklusive betriebsbereiter Fertigstellung für die nach der Leistungsbeschreibung insgesamt zu liefernde modulare Containeranlage bis zum 24.08.2026 rechtsverbindlich angeboten hat, erhält den Punktwert null. Bei Bietern, die im Angebotsschreiben für das jeweils angebotene Los einen Liefertermininklusive betriebsbereiter Fertigstellung für die nach der Leistungsbeschreibung insgesamt zu liefernde modulare Containeranlage zwischen dem 10.08.2026 und dem 24.08.2026 rechtsverbindlich angeboten haben, wird der Punktwert linear interpoliert.

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Vertragsentwurf156 KB8 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB6 Seiten
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