Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)
•Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein.
•Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden.
•Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
•Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
•Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
•5 Punkte = bei Übererfüllung
•4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung
•3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen
•2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen
•1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen
•0 Punkte = bei keiner Zielerreichung
•?
•Gewichtung: 70%.
•Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag
•Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Umsatz (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung)
•Bewertet wird der Umsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen aus der Telemedizin, insbesondere Telenotfallmedizin und/oder Telemetrie. Mindestjahresumsatz sind 1 Millionen Euro netto pro Jahr.
•Für den höchsten Wert werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
•Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet:
•Gewertete Punktzahl = Bieterumsatz/(Bestwert Bieterumsatz) x 5
•Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Maßgeblich ist die Mitarbeiteranzahl zum 01.01. eines jeden Jahres.
•Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
•Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet:
•Gewertete Punktzahl =
•Beschäftigtenanzahl / (Bestwert Beschäftigtenanzahl) x 5
•Gewichtung: 15%.
•Berufsregister
•Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag
•Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein.
Referenzen (UVgO, VgV) - Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein.
Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden.
Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation.
Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet
•5 Punkte = bei Übererfüllung
•4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung
•3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen
•2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen
•1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen
•0 Punkte = bei keiner Zielerreichung
•Gewichtung: 70%
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil