Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Gelände BfW in Veitshöchheim. ● Ein Lageplan mit grundsätzlicher Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie erste Grundrissüberlegungen zum Gebäude liegen vor. Ein Freiflächengestaltungsplan liegt ebenfalls vor. Der AG geht davon aus, dass mit den vorliegenden Unterlagen bereits Teilleistungen der LPH 1 + 2 erbracht sind. ● Die vorläufigen Baukosten (KG 300-500) nach DIN 276 werden mit ca. 11,25 Mio. € netto angenommen. ● Eine Beschreibung im Detail kann den der Maßnahmenbeschreibung als Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=3277141. Eignung zur Berufsausübung ● a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium), ● b) Wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform entsprechend den geforderten Mitteln (VGV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium) ● c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium). Die Europäische Kommission stellt einen kostenlosen Webdienst zur Verfügung unter: https://espd.eop.bg ● d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV ● e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV ● f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung erbracht VgV § 75 (in Bayern Art. 61 BayBO) ● g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht ● h) Erklärung, dass kein Bezug zu Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art, 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegt ● i) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage, ob das Unternehmen ein KMU ist ● j) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36 / 46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen: j.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV | j.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10 | j.3) Erklärung zu 1.c durch den NU / FMA selbst bzw. Bestätigung der Übernahme der Verantwortung durch den Hauptbewerber | j.4) Erklärungen / Nachweise zu 1.d bis 1.i und zu 2. durch den NU / FMA selbst bzw. Bestätigung der Übernahme der Verantwortung durch den Hauptbewerber ● k) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben: k.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil | k.2) Erklärung zur Rechtsform | k.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied | k.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters | k.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied | k.6) Organigramm zur Leistungserbringung | k.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte 1.c) bis 1.i) getrennt je Mitglied bzw. für die Bietergemeinschaft | k.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach 2.) getrennt je Mitglied bzw. für die Bietergemeinschaft
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ● a) Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Mit dem Nachweis ist eine Bestätigung vorzulegen, dass mit der vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung beide Planungsdisziplinen abgedeckt sind. ● b) Erklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Summe Objektplanung Gebäude und Innenräume + Freianlagen) der letzten 3 Geschäftsjahre. ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 2. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 10 Punkten.
•Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude + Objektplanung Freianlagen): Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) | sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) | Angabe Name, Qualifikation einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer (ohne Wertung in Stufe 1) ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.a. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 7 Punkten. ●●● 3.b. Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit:Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe vergleichbar sind. ● Referenz 1 + 2: Wohnheim / Betreuungseinrichtung (Objektplanung Gebäude und Innenräume) | Referenz 3: Außenanlage / Freianlagen für soziale Einrichtungen (Objektplanung Freianlagen) ● je Referenz sind anzugeben: Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild | Nachweis / Erklärung über selbst erbrachte Projektleistung (siehe geforderte Mindeststandards) | Angabe Auftragnehmer | Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc. | Angabe Auftraggeber / Bauherr (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner) | Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung | Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards) | Angabe ob Neubau oder Bauen im Bestand (siehe geforderte Mindeststandards) [Referenz 1+2] | Angabe der selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude [Referenz 1+2] bzw. der Objektplanung Freianlagen [Referenz 3] | Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen | Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.) | Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche in m2, Volumen in m3, etc.) | Angabe der Gesamtkosten / Projektgröße nach DIN 276 (KG 200-700 [Referenzen 1+2] bzw. KG 500 [Referenz 3]) | Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI. ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 69 Punkten. ●●● 3.c. Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen techn. Fähigkeiten bei je 1 Referenz vergl. Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen: 1. Kenntnisse und besondere Erfahrung bei Betreuungseinrichtungen für sehbehinderte, blinde bzw. mehrfach behinderte Menschen | 2. Kenntnisse und Erfahrungen in staatlichen Förderverfahren mit Erstellen eines Förderantrages sowie Verwendungsnachweises | 3. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern od. vergleichbar ● Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 12 Punkten. ●●● 3.d. Technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung: Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.d. ergibt sich aus der Summe der v. g. Kriterien zu insgesamt: 7 Punkten. ●●● Geforderte Mindeststandards zu 3.: Gewertet werden Referenzen zu 3.b) und 3.c) nur wenn die Erstellung ab / nach dem 01.01.2011 erfolgte. | Zum Nachweis / Erklärung unter 3.b): Referenzen eines Unternehmens können einem Bewerber grundsätzlich nur dann als Eigenreferenzen zugerechnet werden, wenn die Organisation des übernommenen Unternehmens im Wesentlichen unverändert blieb. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen steht weniger die Betriebsorganisation als vielmehr das eingesetzte Personal im Fokus
•geprüft wird dabei auch die weitgehende Personenidentität. | Mind. 1 der beiden Referenzen „Gebäude“ [Ref. 1+2] muss ein Neubau sein | Die Vergleichbarkeit der Referenzen für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend. | Laufende Projekte werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. | Nicht vollständig erbrachte LPH werden im Verhältnis des v.H.-Satzes nach HOAI je LPH zur Gesamtpunktzahl (hier: LPH 2-8 [Ref. 1+2] bzw. LPH 2-3 + 5-8 [Ref. 3] = 10 Punkte) in Abzug gebracht ● Abschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Abschnitt erfassen. ●●● Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der genannten Kriterien unter 5.1.9 zu insgesamt: 126 Punkten. ●●● Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen