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Betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV V2 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
30.06.2026
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26
Fragenfrist
11.06.26
Abgabefrist
30.06.26
Öffnung
30.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1.700.000 €
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
daniel.maniak@lzn.de
Freischalten
Telefon
+49 51189848102
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

  • Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte Betriebsärztin (BÄ) oder der eingesetzte Betriebsarzt (BA) neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat für jede betreuende BÄ / jeden betreuenden BA einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens zur Durchführung der folgenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen befähigt sein: Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" (vormals G 20) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut" (vormals G 24) Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (vormals G 25) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze" (vormals G 37) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" (vormals G 39) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" (Vormals G 40) Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" (vormals G 41) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (vormals G 42) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" (vormals G 46) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" (vormals H 2) Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (in Abhängigkeit der geplanten Verwendung) Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten zur Arbeits- und Einsatzfähigkeit von Beschäftigten Durchführung von Titer Untersuchungen und Impfungen Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für den jeweiligen Standort eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 9 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe einreicht und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht.

  • Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

  • Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

  • Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte Betriebsärztin (BÄ) oder der eingesetzte Betriebsarzt (BA) neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat für jede betreuende BÄ / jeden betreuenden BA einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens zur Durchführung der folgenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen befähigt sein: Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" (vormals G 20) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut" (vormals G 24) Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (vormals G 25) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze" (vormals G 37) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" (vormals G 39) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" (Vormals G 40) Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" (vormals G 41) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (vormals G 42) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" (vormals G 46) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" (vormals H 2) Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (in Abhängigkeit der geplanten Verwendung) Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten zur Arbeits- und Einsatzfähigkeit von Beschäftigten Durchführung von Titer Untersuchungen und Impfungen Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für den jeweiligen Standort eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 9 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe einreicht und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht.

Zuschlagskriterien

  • Durchschnittspreis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung

    • (Arbeitsmedizinische Betreuung i.S.d. Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 - Pos. 1 des Angebotsvordrucks
    • Preis für zusätzliche Zeitstunde der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes - Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
  • Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen

    • (Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" - Pos. 3 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut"- Pos. 4 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"- Pos. 5 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze"- Pos. 6 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
  • Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen

    • (Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" - Pos. 7 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" - Pos. 8 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" - Pos. 9 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"- Pos. 10 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" - Pos. 11 des Angebotsvordrucks
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" - Pos. 12 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 150 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 135 Punkte von 150 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
  • Durchschnittspreis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung

    • (Arbeitsmedizinische Betreuung i.S.d. Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 - Pos. 1 des Angebotsvordrucks
    • Preis für zusätzliche Zeitstunde der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes - Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis

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