Frist abgelaufen

Beschaffung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, sowie von konventionellen Fräs- und Drehmaschinen

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.09.2025
Angebotsfrist
15.10.2025
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Beschaffung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, sowie von konventionellen Fräs- und Drehmaschinen. - CNC 5-Achs Simultan Fräsmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc., - CNC Universal-Drehmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Steuerung und Zubehör wie beschrieben, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc., - konventionelle Drehmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc., - konventionelle Fräsmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc..
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.09.25
Fragenfrist
09.10.25
Abgabefrist
15.10.25
Öffnung
15.10.25
Vertragsbeginn
15.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kaufbeuren, Deutschland
E-Mail
vergabe@kaufbeuren.de
Freischalten
Telefon
+49 8341437587
Freischalten
Website
https://www.vergabe.bayern.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen

    • — Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
    • — Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen,
    • bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Die Unterlagen dürfen nicht älter als 12 (zwölf) Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein.
    • Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
    • Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
    • Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
    • Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
  • Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen

    • — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
    • Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
    • Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
  • Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen

    • — Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
    • bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
    • Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
    • Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
  • Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen

    • — Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
    • o für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
    • o für Personenschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
    • durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
    • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind
    • bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
    • Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
    • Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
    • Als Nachweis für die Fachkunde hat der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte (nicht älter als 5 Jahre) nachzuweisen, bei denen der Bieter vergleichbare Maschinen an Berufs-/Fachschulen oder Universitäten geliefert hat. Referenz Nr. 1 für eine CNC-Fräsmaschine, Referenz Nr. 2 für eine CNC-Drehmaschine, Referenz Nr. 3 für eine konventionelle Fräs-/Drehmaschine. Die Referenzen können anhand der Anlage 05 "Referenzen Rev2" eingereicht werden.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
    • Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
    • — Beschreibungen der Qualitäts- und Funktionsanforderungen je Maschine,
    • — Umweltzertifizierung mit regelmäßigen Nachauditierungen für die Produktion/ Herstellung der Maschinen oder entsprechenden Selbstverpflichtungserklärungen,
    • — Darstellung Flexibilität bei Maschinenausfall durch eine Eigenerklärung,
    • — Eigenerklärung zur Ersatzteilverfügbarkeit,
    • — Eigenerklärung zum Serviceangebot,
    • — Produktdatenblätter, technische Details,
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Zuschlagskriterien

  • Das günstigste Angebot wird mit 300 Punkte bewertet (Summe (brutto) des Angebotspreises der Ausschreibungspositionen A, B, C und D). Die Wertungsformel ist in der Anlage "04 Wertungskriterien Rev2" hinterlegt. Zuschlag erhält der Anbieter, welcher die Kriterien erfüllt und die meisten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix erhält.

  • Max. erreichbar sind 700 Punkte. Diese setzten sich wie folgt zusammen

    • - Qualität/Funktionsanforderungen 300 Punkte, - Umweltschutz/Nachhaltigkeit 100 Punkte, - Flexibilität 100 Punkte, Ersatzteilverfügbarkeit 100 Punkte, Service 100 Punkte.
    • Zuschlag erhält der Anbieter, welcher die Kriterien erfüllt und die meisten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix erhält.

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB8 Seiten
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