Frist abgelaufen

Beschaffung eines Einsatzleitwagen 1 für die Feuerwehr

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.02.2025
Angebotsfrist
18.03.2025
Die Stadt Bruchsal als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan als Ersatz für ein älteres vorhandenes Fahrzeug für die Abteilung Bruchsal einen Einsatzleitwagen entsprechend der Bezeichnung - Einsatzleitfahrzeug DIN SPEC 14507-2 - ELW – als Kraftfahrzeug mit einem serienmäßigen Aufbau mit Straßenantrieb. Das Einsatzleitfahrzeug ist mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten auszustatten. Es muss vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie zur Erkundung von Einsatzstellen, der Einsatzleitung als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten und zum Führen von Verbänden mit Führungs- assistenten dienen. Die Besatzung besteht aus einem Fahrzeugführer, einem Führungsassistenten sowie zwei Fernmeldern (1/3). Das Fahrgestell ist als Kraftfahrzeug mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau ohne Trennwand zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum, einem mittleren Radstand und Hochdach sowie mit Straßenantrieb zu liefern. Der Ausbau zum Einsatzleitfahrzeug beinhaltet die erforderlichen Umbauarbeiten des Fahrgestells zur Eignung als Einsatzleitwagen, die Anfertigung und die Einbauten von Möbeln und Trennwänden in einem Arbeitsraum, einem Technikraum hinter der linken Schiebetür sowie einem Regalsystem im Heckgeräteraum zur Einlagerung der Beladung, die gesamte elektrische feuerwehrtechnische Ausstattung des Fahrzeuges inkl. der Zentralelektrik sowie des Kommunikationssystems und der Telefonanlage. Auf die Sicherheit der Fahrzeuginsassen bei einem Unfall wird hoher Wert gelegt, daher muss für das Fahrzeug mit seinen Einbauten im Innenraum ein zertifizierter Nachweis für den Sicherheitskonformen Einbau der Einrichtungen vorliegen. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells mit Fahrzeugausbau/ Kommunikations- technik wird zwecks Kompatibilität gemäß Leistungsverzeichnis gemeinsam vergeben.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
13.02.25
Fragenfrist
11.03.25
Abgabefrist
18.03.25
Öffnung
18.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bruchsal, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bruchsal.de
Freischalten
Telefon
0 72 5179654
Freischalten
Website
https://www.bruchsal.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung

    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
    • Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche
    • Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung
    • (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h - Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
    • den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
    • gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
  • Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

  • Die Eignung des Bieters wird geprüft - siehe Beschreibung

    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung
    • (bspw. Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen
    • einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung
    • Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU
    • (L) EigE - Buchstabe b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE- Buchstabe g. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

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