Frist abgelaufen

Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.04.2026
Angebotsfrist
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau". Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.04.26
Fragenfrist
28.04.26
Teilnahmefrist
04.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Saarbrücken, Deutschland
Vertragslaufzeit
51 Tage
E-Mail
vergaben@cispa.de
Freischalten
Telefon
+49 681870831370
Freischalten
Website
https://cispa.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung)

    • Die Bewerber haben spätestens auf Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zu-schlagserteilung einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maxi-malhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr zu erbringen.
    • Der Versicherungsnachweis ist insoweit nicht zwingend bereits im Teilnahmewett-bewerb zu erbringen. Eine Auftragserteilung wird erst nach Nachweisführung eines Versicherungsnachweises gemäß der Vergabeunterlagen erfolgen.
  • Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung muss sich der Bewerber zu Umsatzanga-ben und Ausschlusstatbeständen (§§ 123, 124 GWB) erklären
    • Alternativ kann er seinem Angebot die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (al-ternativ) vollständig ausgefüllt beifügen.
    • Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt (Referenzen jedoch in einem separaten Dokument) mit dem Angebot übermittelt werden.
    • Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag / Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäi-sche Eigenerklärung (EEE) beifügen.
    • Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
  • Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
    • Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
    • Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt.
    • Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
    • Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
    • Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
    • hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
    • Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
  • Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
    • Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
    • Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt.
    • Die Referenz ist nur dann als vergleichbar anzusehen, wenn das Projekt die einschlägige Summe und einen konkreten baurechtlichen Bezug umfasst.
    • Ein Großschadensereignis wird im Versicherungsrecht verstanden als ein unvorhergesehen eintretendes Schadensereignis, bei dem ein außergewöhnlich hoher Sach-, Personen- oder Vermögensschaden entsteht.
    • Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
    • Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
    • Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
    • hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
    • Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
  • Lebenslauf von mind. 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälte (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälten einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.
    • Mindestanforderungen:
    • - Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung der Partner muss jeweils mindestens 10 Jahre betragen.
    • - Nachweis der Expertise durch einen Fachanwalt im Bau und Architektenrecht mindestens eines Partners
    • Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.
    • Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Zuschlagskriterien

  • Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument

    • Wertung der Teilnahmeanträge
    • Begrenzung der Anzahl der Bewerber
    • Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
    • Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
    • Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
    • Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt.
    • Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
    • Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
    • Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
    • hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
    • Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
    • Zur Bewertung der Referenzprojekte:
    • Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte
    • 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte
    • 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte
    • 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte
    • Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte
  • Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro in einem separaten Dokument

    • Wertung der Teilnahmeanträge
    • Begrenzung der Anzahl der Bewerber
    • Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
    • Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen.
    • Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt.
    • Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 250 Mio. Euro handelt.
    • Die Referenz ist nur dann als vergleichbar anzusehen, wenn das Projekt die einschlägige Summe und einen konkreten baurechtlichen Bezug umfasst.
    • Ein Großschadensereignis wird im Versicherungsrecht verstanden als ein unvorhergesehen eintretendes Schadensereignis, bei dem ein außergewöhnlich hoher Sach-, Personen- oder Vermögensschaden entsteht.
    • Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen.
    • Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben.
    • Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
    • Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
    • Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen
    • hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
    • Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.
    • Zur Bewertung der Referenzprojekte:
    • Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte
    • 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte
    • 3 Referenzen - 5 Punkte
    • 2 Referenz - 3 Punkte
    • Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte
  • Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung

    • Wertung der Teilnahmeanträge
    • Begrenzung der Anzahl der Bewerber
    • Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix.
    • Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht.
    • Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden.
    • Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
    • Zur Bewertung der Berufserfahrung:
    • Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet.
    • Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte
    • 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte
    • 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punk-te
    • 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte
    • Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

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