Veröffentlichung 11.06.26 | Fragenfrist 08.07.26 | Abgabefrist 15.07.26 | Öffnung 15.07.26 | Vertragsbeginn 24.08.26 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), durch Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Nachweise gemäß § 6a S. 1 Nr. 1 EU VOB/A auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Gleiches gilt auch für die Nachunternehmen, die von den Bietern beauftragt werden. Außerdem ist der Qualitätsnachweis RAL-GZ 961 Gütesicherung Kanalbau und die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer als Straßenbauer nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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