Veröffentlichung 17.10.24 | Fragenfrist 06.11.24 | Abgabefrist 18.11.24 | Öffnung 18.11.24 | Vertragsbeginn 02.12.24 |
Eignungskriterien
a) Befähigung zur Berufsausübung (einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister): In Form von Eigenerklärungen werden gefordert: - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (s. Formblatt Eignung (Anlage 9)) - Eigenerklärung Russland-Sanktionen (s. Formblatt Eignung (Anlage 9a)) - Formlose Unternehmensdarstellung Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe/Bietergemeinschaft ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK (gem. § 48 Abs. 8 VgV) zulässig und diese ggf. um die oben abgefragten weiteren Informationen zu ergänzen. Das Formular zur Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie auch die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag bzw. Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nach-weise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes führen.
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: In Form einer Eigenerklärung wird gefordert: - Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (s. Formblatt Eignung (Anlage 9)) In Form eines Fremdnachweises soll vorgelegt werden: - Nachweis des Bestehens einer Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) spätestens bei Projektbeginn (s. Formblatt Eignung (Anlage 9)) mit folgenden Mindestdeckungssummen (2-fach maximiert je Versicherungsjahr): - 3.000.000 EUR für Personenschäden pro Jahr - 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe/Bietergemeinschaft ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK (gem. § 48 Abs. 8 VgV) zulässig und diese ggf. um die oben abgefragten weiteren Informationen zu ergänzen (für Details dazu s. Kriterium "Eignung zur Berufsausübung").
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: In Form von Eigenerklärungen werden gefordert: - Beschreibung der zum Einsatz kommenden technischen Ausrüstung bzw. Ausstattung bzw. der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe/Bietergemeinschaft ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK (gem. § 48 Abs. 8 VgV) zulässig und diese ggf. um die oben abgefragten weiteren Informationen zu ergänzen (für Details dazu s. Kriterium "Eignung zur Berufsausübung").
Zuschlagskriterien
1. Konzept zur Herangehensweise: Konzept zur Herangehensweise bei der kommunalen Wärmeplanung hinsichtlich der Qualität, Wirtschaftlichkeit (Synergieeffekte durch gemeinsame Betrachtung aller 11 Kommunen) und Termineinhaltung gem. Fördermittelbescheid sowie der zügigen Realisierung. a) Wertungskriterien Bewertet wird der Inhalt eines vorzulegenden Konzepts zur Herangehensweise bei der kommunalen Wärmeplanung hinsichtlich der Qualität, Wirtschaftlichkeit (Synergieeffekte durch gemeinsame Betrachtung aller 11 Kommunen) und Termineinhaltung gemäß den gegenüber den Auftraggebern ergangenen Fördermittelbescheiden nach der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" (KRL) sowie der zügigen Realisierung. Hierbei ist auch die Kommunikationsstrategie mit den öffentlichen Auftraggebern darzulegen. Dabei hat der Bieter auch zu bestätigen, dass die Kommunikation und Berichterstattung in deutscher Sprache erfolgt. Der Bieter ist aufgefordert, in einem kurzen "Konzept zur Herangehensweise" darzulegen, wie die genannten Punkte umgesetzt werden sollen. Das Konzept ist auf maximal 4 (vier) DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf einem gesonderten Blatt dem Angebot formlos beizufügen. b) Bepunktung 0 Punkte: Die Herangehensweise an das Projekt ist nicht beschrieben. 1 Punkt: Die Herangehensweise an das Projekt ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben, berücksichtigt wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung nicht und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. (ungenügend) 2 Punkte: Die Herangehensweise an das Projekt ist allgemein beschrieben, erfasst die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. (befriedigend) 3 Punkte: Die Herangehensweise an das Projekt ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. (gut) 4 Punkte: Die Voraussetzungen für die Vergabe von 3 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt die beschriebene Herangehensweise die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten. (exzellent)
2. Vor-Ort-Verfügbarkeit: Erwartet wird die Darstellung der vorgesehenen Vor-Ort-Verfügbarkeit im Rahmen eines Konzepts (insbesondere Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern (örtlichen Präsenz, Erreichbarkeit/Verfügbarkeit - auch für Sitzungen der (Markt-)Gemeinderäte oder im Rahmen von Projektkoordinierungsgruppen). a) Wertungskriterien Erwartet wird die Darstellung der vorgesehenen Vor-Ort-Verfügbarkeit (insbesondere Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern (örtlichen Präsenz, Erreichbarkeit/Verfügbarkeit - auch für Sitzungen der (Markt-)Gemeinderäte oder im Rahmen von Projektkoordinierungsgruppen der Auftraggeber)) bzgl. des Projektleiters bzw. dessen Mitarbeitern. Um den beteiligten elf Kommunen gerecht zu werden, muss dabei erkennbar sein, wie die für das Projekt erforderlichen Ortsbesichtigungen und -begehungen - ggf. unter Beteiligung von Vertretern der Auftraggeber - wahrgenommen werden und in welcher Form/Umfang an (Markt-) Gemeinderatssitzungen teilgenommen werden kann, die ggfs. für die Plausibilisierung der Projektabläufe erforderlich sind. Auch ist darzustellen, wie eine kurzfristige Verfügbarkeit sichergestellt werden kann, falls diese während des Projekts erforderlich werden sollte. Der Bieter ist aufgefordert, in einem kurzen "Konzept Vor-Ort-Verfügbarkeit" darzulegen, wie die genannten Punkte umgesetzt werden sollen. Das Konzept ist auf maximal 4 (vier) DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf einem gesonderten Blatt dem Angebot formlos beizufügen. b) Bepunktung 0 Punkte: Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist nicht beschrieben. 1 Punkt: Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben, berücksichtigt wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung nicht und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. (ungenügend) 2 Punkte: Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist allgemein beschrieben, erfasst die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. (befriedigend) 3 Punkte: Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist konkret beschrieben und berücksichtigt alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts/das Erfordernis der Vor-Ort-Verfügbarkeit erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. (gut) 4 Punkte: Die Voraussetzungen für die Vergabe von 3 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt die beschriebene Vor-Ort-Verfügbarkeit die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten (exzellent).
3. Persönliche Referenzen/Erfahrungen/Kompetenz der Mitarbeitenden: Bewertet werden die Erfahrungen aus vergleichbaren Referenzprojekten (konzeptionelle Leistungen im Bereich der Energieberatung und Energieversorgung mit Schwerpunkt Wärme, die durch die Hauptverantwortlichen/Projektleiter bzw. die Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren bearbeitet wurden. Darzustellen ist außerdem, wie viele der aufgelisteten Kompetenzen von den eingesetzten Mitarbeitenden abgedeckt werden. a) Wertungskriterien Hinsichtlich der für das Projekt eingesetzten Personen (Projektleitung/Mitarbeiter) fließen folgende Aspekte in die Wertung ein: Erfahrung aus vergleichbaren Referenzprojekten (mind. 1), das durch den Hauptverantwortlichen/Projektleiter bzw. die Mitarbeiter in den letzten drei Jahren bearbeitet wurde. Dabei werden die Qualität und Vergleichbarkeit der Erfahrungen sowie die Abdeckung möglichst vieler Fachbereiche bewertet. Als vergleichbar in diesem Sinne gelten konzeptionelle Leistungen im Bereich der Energieberatung und Energieversorgung mit Schwerpunkt Wärme im Gebiet des Rechtsrahmens der Bundesrepublik Deutschland. Bewertet werden konzeptionelle Leistungen insbesondere in Form von: - Wärmeplänen - Energienutzungsplänen - Transformationsplänen - Machbarkeitsstudien Des Weiteren werden Erfahrungen/Kompetenzen der Hauptverantwortlichen / Projektleitenden / Mitarbeitenden in folgenden Bereichen bewertet: - Energieerzeugung - Energieverteilung durch Wärmenetze - Energiespeicher - Fördermittelmanagement - Verwaltungspraxis - Geoinformationssysteme - Energieberatung - Energiemanagement (für Industrie oder Kommunen, ISO 50001) - Energieaudit (Gewerbe DIN EN 16247) Bei der Einreichung von mehr als einer Referenz gilt: Es besteht kein Anspruch, dass seitens der Auftraggeber eine bestimmte/die beste Referenz ausgewählt/gewertet wird. Bei Angabe von mehr als der geforderten Referenz entscheidet das Los. Die Einreichung von Referenzen ist formlos möglich. Es wird empfohlen, das beiliegende Formblatt Referenzen (Anlage 6) zu verwenden. Es ist jeweils pro Referenzobjekt anzugeben: - die Bezeichnung des Projekts, - die beauftragten Leistungen und Inhalte, - Namen des eingesetzten Personals (inkl. Funktion: Projektleitung/Mitarbeiter) - der Bruttohonorarrechnungswert, - die Leistungszeit, - ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer auf max. 2 DIN A4 Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) pro Referenzobjekt. b) Bepunktung 0 Punkte: Persönliche Referenzen/Erfahrungen/Kompetenz der Mitarbeitenden sind nicht beschrieben. 1 Punkt: Persönliche Referenzen/Erfahrungen/Kompetenz der Mitarbeitenden sind ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben, berücksichtigen wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung nicht und lassen deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. (ungenügend) 2 Punkte: Persönliche Referenzen/Erfahrungen/Kompetenz der Mitarbeitenden sind allgemein beschrieben, erfassen die wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung, eine der Aufgabenstellung entsprechende Kompetenz der Mitarbeitenden ist erkennbar und lassen deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. (befriedigend) 3 Punkte: Persönliche Referenzen/Erfahrungen/Kompetenz der Mitarbeitenden sind konkret beschrieben und berücksichtigen alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität des Projekts sowie eine der Aufgabenstellung entsprechende Kompetenz der Mitarbeitenden erkennbar und lässt deshalb eine gute Umsetzung erwarten. (gut) 4 Punkte: Die Voraussetzungen für die Vergabe von 3 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lassen die Persönlichen Referenzen / Erfahrungen / Kompetenz der Mitarbeitenden die beste Umsetzung der Aufgabe in ihrer vollen Komplexität erwarten (exzellent).
4. Honorar/Preis: Bewertet wird die von den Anbietern angebotene Wertungssumme (EUR netto) aus dem Preisblatt (Anlage 5). Hierbei erhält die niedrigste (wertbare) Wertungssumme (EUR netto) die maximal erreichbare Punktzahl von 4 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen Wert der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma gemäß folgender Formel: Die Formel entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Zuschlagskriterien. Die so errechnete Punktzahl wird mit der Gewichtungszahl multipliziert und die für dieses Kriterium erreichten Wertungspunkte ermittelt. Die Kalkulation der Pauschalhonorare ist durch den Bieter auf maximal 4 DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial, 12 pt) darzustellen und auf einem gesonderten Blatt dem Angebot formlos beizufügen.
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