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Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für das dynamische Beschaffungssystem zur Beschaffung von Dienstleistungen in den technischen Bereichen der BITBW

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.11.2023
Angebotsfrist
10.12.2027
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zum Bezug von externen Dienstleistungen für die Auftraggeberin. Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) eingebunden werden. Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auftragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das DBS wird bis zum 10.12.2027 betrieben. Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Auftraggeberin geändert, d.h. früher beendet oder über den 10.12.2027 hinaus verlängert werden. Die Auftraggeberin wird Änderungen der Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Bewerbern per Kommunikationsnachricht über den VMP mitteilen. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 200 Mio. Euro netto. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.11.23
Abgabefrist
10.12.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Vergabestelle@bitbw.bwl.de
Freischalten
Telefon
+49 711891040
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • - Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police (nicht älter als 1 Jahr). (A)
    • - Eigenerklärung, dass die Versicherung bis zum Ablauf des DBS nicht gekündigt wird und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
    • - Eigenerklärung, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
    • - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
    • - Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
    • - Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
    • - Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz eingehalten werden (siehe B2 Anlage 1 zum Vertrag - Besondere Vertragsbedingungen MiLoG). (A)
    • Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • - Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
    • Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
    • - Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen sowie, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, werden die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen, nachgewiesen. (A)
    • Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • - Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
    • - Angabe Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens (A)
    • - Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en einen Leistungsnachweis der erbrachten Stunden (inkl. Tätigkeitsbeschreibung) der Auftraggeberin zur Verfügung stellen wird (A)
    • - Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
    • - Angabe der Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheitsbevollmächtigten (m/w/d), über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A)
    • - Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um
    • a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
    • b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
    • c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt.
    • Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
    • - Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
    • - Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
    • und DS-GVO
    • - Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
    • - Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
    • - Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
    • o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
    • o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
    • o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
    • o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
    • o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult hat. Die Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen durchlaufen einen Überprüfungsprozess vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bewerber gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness). (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen unterrichtet und verpflichtet auf die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen verpflichtet auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW. (A)
    • - Eigenerklärung, dass der Bewerber für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen wie der Bewerber. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW.
    • Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bewerber mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
    • Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

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